"In den letzten Wochen kommen zunehmend Mieter in unsere Beratung, die sich über deutliche Steigerung ihrer Heizkosten wundern, ohne dass sie tatsächlich mehr Wärme bzw. Warmwasser verbraucht haben", schildert Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Erklärung steckt dabei weder in höheren Energiepreisen noch einem veränderten Verbrauchsverhalten. Ursache ist oftmals eine seit 01.01.2014 veränderte Rechtslage. Danach wird nicht mehr nur, wie bisher, der Gesamtverbrauch für die Heizenergie eines Wohngebäudes messtechnisch ermittelt.
Vielmehr wird nun auch der hierauf für die Erwärmung von Warmwasser entfallende Anteil genau gemessen. Bisher wurde dieser Anteil nach einer gesetzlich vorgegebenen Formel überschlägig berechnet.
Es ändert sich mit dem neuen Vorgehen nichts an der Erhebung der Gesamtwärmekosten für ein konkretes Wohngebäude. Anders ist jetzt lediglich die Verteilung unter den Mietern. “Es gibt Gewinner und Verlierer – stark abhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten für Beheizung und Warmwasser”, so Groß.
Eine der Ursachen ist der in der Berechnung bisher unterschätzte Energieaufwand für die Nacherwärmung des Zirkulationswassers, der in bisher untersuchten Heizkostenabrechnungen bis zu 80 Prozent des Energieeinsatzes für das Warmwasser ausgemacht hat. In diesen Fällen bekommt der Energieanteil zur Bereitung des Warmwassers im Gebäude von vornherein ein viel höheres Gewicht als der zur Beheizung der Wohnungen. Auch die sparsamen Verbraucher von Warmwasser bezahlen dann mehr für den verbrauchten Kubikmeter Warmwasser als vorher. Bei ihnen wirkt sich das aber nicht so deutlich aus wie bei den mäßigen Verbrauchern oder gar den Verschwendern.
Was tun? Besonders Mietern in Mehrfamilienhäusern ist zu empfehlen, alle Einsparmöglichkeiten für Warmwasser konsequent zu nutzen, so z. B. lieber zu duschen als zu baden. “Wenn die spezifischen Kosten pro verbrauchtem Kubikmeter Warmwasser spürbar gestiegen sind, ist zugleich auch die mögliche Kostenreduzierung durch Einsparung für jeden Kubikmeter hoch”, so Groß.
Eine unabhängige, individuelle Beratung durch Energieberater der Verbraucherzentrale zum Nutzerverhalten unter Betrachtung der Anlageneffizienz zur Warmwasserbereitung im Gebäude verschafft nicht nur Durchblick, sondern legt Mietern auch Handlungsmöglichkeiten offen.
Ob die veränderte Ermittlung des Energieanteils von Warmwasser zur Kostensteigerung geführt hat, kann auch in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale zur Heizkostenabrechnung festgestellt werden.
Zur Terminvereinbarung für die Energie- oder die Rechtsberatung kann das sachsenweite Termintelefon 0341 696 2929 genutzt werden.
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