Das Jobcenter Leipzig appelliert weiterhin an Vereine und Verbände, Ideen für geförderte Beschäftigungsverhältnisse im Jobcenter Leipzig einzureichen. "Wir möchten das Potential des Bundesprogramms vollständig nutzen und können noch 50 weitere Arbeitsstellen, mit bis zu 1.320,00 Euro pro Monat, fördern. Bisher sind 350 Anträge im Jobcenter eingegangen und 100 Stellen schon besetzt. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, Menschen, die schon sehr lange ohne Arbeit sind, in der Mitte unserer Gesellschaft zu behalten", sagt Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.
Das Bundesprogramm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” unterstützt langzeitarbeitslose Personen ab dem 35. Lebensjahr, die länger als vier Jahre im SGB II-Leistungsbezug stehen, gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben und sich in der Vergangenheit erfolglos um Arbeit bemüht haben.
Gefördert werden vorwiegend sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) in den Bereichen Soziales, Kultur, touristische Infrastruktur sowie Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren, die zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sind. Die Arbeitszeit kann bis zu 30 Stunden pro Woche betragen. Die Förderung je Arbeitsplatz beträgt bis zu 1.320 Euro pro Monat bei 30 Wochenstunden und unterliegt dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Eigenleistungen von Arbeitgebern in Form von Anleitung und Betreuung der Beschäftigten sind ausdrücklich erwünscht. Eine Förderung des Arbeitsplatzes ist ab sofort und längstens bis zum 31. Dezember 2018 möglich. Zusätzlich zur Förderung des Jobcenters bietet die Stadt Leipzig über die Fachförderrichtlinie einen Sachkostenzuschuss an.
Kontakt:
Jobcenter Leipzig, Team Öffentlich geförderte Beschäftigung
Telefon: 0341 – 913 10 705
Email: Jobcenter-Leipzig-Team991@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen:
http://www.leipzig.de/jobcenter
http://www.bmas.de
Hintergrund: Insbesondere Männer und Frauen die länger als vier Jahre arbeitslos sind, gelingt die unmittelbare Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt zunehmend schwerer. Hier kann die Aufnahme einer längerfristigen, geförderten Beschäftigung und damit verbunden der Fortbestand der sozialen und gesellschaftliche Teilhabe sinnvoll und stärkend sein.
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