Auch in diesem Jahr werden die Finanzämter des Freistaates Sachsen den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.
“Die Finanzämter werden in der Zeit vom 23. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Damit wollen wir unseren kleinen Beitrag zu einer friedvollen und besinnlichen Weihnachtszeit leisten”, so Unland. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.
Das Finanzministerium weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.
Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.
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