Neues Handy unterm Weihnachtsbaum, aber seit 10 Jahren denselben Mobilfunkvertrag oder -tarif? "Ein Vergleich mit aktuellen Angeboten lohnt sich hier in den meisten Fällen. Viele alte Tarife sind inzwischen zu teuer", so Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Neue Verträge oder Tarife sind günstiger oder mit mehr Leistungen zu einem vergleichbaren Preis zu haben. Als Neukunde erhält man außerdem teilweise Extras oder Vergünstigungen. Wer zu Weihnachten erstmals ein Smartphone bekommen hat und die alte SIM-Karte weiternutzen möchte, sollte unbedingt die Kosten für die mobile Internetnutzung prüfen. "Der Verbrauch von Datenvolumen kann bei Tarifen ohne Internet-Flatrate schnell teuer werden", so Hartmann.

Diese Punkte sollte man beim Wechsel des Tarifs oder Anbieters beachten:

Eigenes Nutzerverhalten prüfen

Um den für Sie passenden Vertrag zu finden, ist es wichtig zu wissen, in welchem Umfang telefoniert, gesimst oder gesurft wird. Nutzt man den Anschluss nur gelegentlich, reicht oft ein Vertrag mit geringer monatlicher Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Abrechnung. Sobald die monatlichen Kosten etwa 25 Euro oder mehr betragen, kann eine Flatrate (Pauschaltarif) sinnvoll sein. Ein Blick in die eigene Abrechnung zeigt, welche Flatrate – Telefonie, Internet oder Telefonie- und Internet – zu einem passen könnte.

Verfügbarkeit der Anbieter recherchieren

Fragen Sie vor Vertragsabschluss beim jeweiligen Anbieter nach, ob das  gewünschte Angebot bei Ihnen verfügbar ist. In manchen Gebieten gibt es auch regionale Anbieter, die unter Umständen attraktivere Angebote machen können, als die bekannten großen Unternehmen.

Zeit für Vertragsbedingungen und Tarifbestimmungen nehmen

Vor Vertragsschluss kann man sich in den meisten Fällen im Internet die jeweiligen Tarifbestimmungen, die möglichen Zubuchoptionen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ruhe anschauen und vergleichen. Oft ist ein Vertragsschluss auch direkt über das Internet möglich. Der Vorteil eines Vertragsabschlusses über Internet, Telefon oder per Post ist, der Vertrag ist noch – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss – widerruflich. Wer in einem Shop ein Vertrag abschließt und im Nachhinein feststellt, dass der Vertrag doch nicht passt, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Laufzeit und Kündigungsfristen beachten

Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, prüfen Sie die Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages. Nichts ist ärgerlicher, als die Frist um Haaresbreite verpasst zu haben und ggf. sowohl für den alten, als auch für den neuen Vertrag zahlen zu müssen.

Kündigung durch den neuen Anbieter

Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung des Altvertrages. Eine eigenständige Kündigung kann beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters und bei der Portierung zu Problemen bzw. Verzögerungen führen.

Rufnummernportierung

Wer seine alte Rufnummer behalten möchte, kann die Übertragung (Portierung) der Rufnummer beim neuen Anbieter beauftragen, wenn dieser die Portierung grundsätzlich erlaubt.

Sie haben Probleme mit ihrem Mobilfunkanbieter, zum Beispiel bezüglich eines Vertrags- oder Tarifwechsels? Die Verbraucherzentrale Sachsen sucht für den Negativpreis “Prellbock 2015” noch bis Ende des Jahres das Unternehmen, das Verbrauchern 2015 Ärger bereitet hat. Abstimmen können Sie auf der Website http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

Verbraucher mit Fragen und Problemen rund um den Anbieterwechsel können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter 0341-6962929 können sie telefonisch immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Termin vereinbaren sowie Öffnungszeiten und Leistungen der Beratungseinrichtungen erfragen. Eine Übersicht über unser Beratungsangebot findet man unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

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