Im aktuellen Doppelhaushalt stellte die Staatsregierung erstmals Geld für die soziale Betreuung von Asylsuchenden bereit. 2015 und 2016 wurden 4,5 bzw. 7,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Über die im Juli 2015 in Kraft getretene Förderrichtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge können die kommunalen Unterbringungsbehörden, die Landkreise und kreisfreien Städte Fördermittel für Personal- und Sachkosten zur sozialen Betreuung erhalten. Der Bedarf liegt um ein Vielfaches höher. Außerdem haben einige Kreise bisher noch kein Geld bezogen.

Dies ergibt sich aus der Antwort http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3161&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1 auf eine Kleine Anfrage der Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik der Fraktion Die Linke, Juliane Nagel (Drs 6/3161). Sie erklärt dazu: Das Budget für die soziale Betreuung geflüchteter Menschen reicht bei weitem nicht aus. Die Staatsregierung kalkulierte bei der Haushaltsplanung mit 30.000 Geflüchteten, in der Realität hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Im Rahmen der Willkommenstour, die Abgeordnete der Linken im Sächsischen Landtag mit den sächsischen Abgeordneten aus Bundestag und Europaparlament von April bis Oktober 2015 durchgeführt haben, zeigte sich zudem sehr klar die Überforderung der SozialbetreuerInnen. Die Staatsregierung legt ein Betreuungsverhältnis von 150 Asylsuchenden pro Fachkraft zugrunde. Vielerorts kommen allerdings mindestens doppelt so viele Geflüchtete auf eine Betreuerin bzw. einen Betreuer.

Mit der sozialen Betreuung werden essentielle Grundlagen für eine gelingende Integration von Geflüchteten gelegt. Die damit betrauten Personen haben sowohl die Aufgabe, den Ankommenden Orientierung und Unterstützung zu bieten, als auch das Ehrenamt zu fördern. Die Aufgaben erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und Empathie. Dies alles gelingt nur mit einer soliden Finanzierung. Die anfallenden Kosten dürfen nicht den ohnehin finanziell belasteten kommunalen Gebietskörperschaften übergeholfen werden. Zudem darf das lobenswerte ehrenamtliche Engagement nicht länger überstrapaziert werden. Ich fordere die Staatsregierung auf, die Mittel für soziale Betreuung schnellstens aufzustocken, einen verbindlichen Betreuungsschlüssel festzulegen und gleichzeitig einen Qualitätsdialog über deren Ausgestaltung zu beginnen. Zu den Gründen, weshalb einige Anträge für 2015 noch immer nicht beschieden worden sind, werde ich umgehend eine Nachfrage an die Staatsregierung richten.

Anstatt nur zu fordern, muss endlich auch gefördert angemessen werden. Geflüchtete Menschen brauchen Unterstützung und gleiche Rechte, um sich hier ein neues Leben aufzubauen. Soziale Betreuung leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

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“Dies alles gelingt nur mit einer soliden Finanzierung. Die anfallenden Kosten dürfen nicht den ohnehin finanziell belasteten kommunalen Gebietskörperschaften übergeholfen werden”.

Seit wann beschäftigt sich Frau Nagel mit Problemen der Finanzierung, wo doch längst das Kind in den Brunnen gefallen ist? Bisher kenne ich vorwiegend von ihr die Worte “ich fordere / wir fordern”.

Bis heute wurden keine einigermaßen verlässlichen Zahlen genannt, welche Mittel zur Finanzierung dieser Asylpolitik Deutschlands erforderlich sind. Diese Zahlen sind nicht gewollt, obwohl annähernd einschätzbar. Alle bisher in den Medien genannten Beträgen aus unterschiedlichen Quellen waren von der Realität weit entfernt.

Das wichtigste Kriterium bei dieser Hochrechnung / Einschätzung (für die nächsten 3 Jahre) ist, wie viele der anerkannten Flüchtlinge eine versicherungspflichtige Arbeit finden werden. Keine sehr schwere Aufgabe, Dabei ist nur eins erforderlich – neutral und realistisch denken. Wer dazu nicht in der Lage ist, der sollte von dieser Thematik die Finger lassen. Zahlenspielerei bringt nichts. Hierzu gleich gar nichts.

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