Zur heutigen Mitteilung "Kabinett beschließt auch Regelung für Härtefälle bei Kleinkläranlagen" erklärt Dr. Jana Pinka, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Zum 31.12.2015 werden laut Staatsregierung etwa 40.000 Kleinkläranlagen noch nicht den Forderungen des Sächsischen Wassergesetzes genügen. Staatsminister Schmidt spricht von Einzelfällen. Hier liegt das Problem. 40.000 Einzelfälle zu prüfen, ohne eine klare Priorisierung durch die Regierung oder deutlich weitreichendere Ausnahmeregelungen, führt zu enormem Verwaltungsaufwand in den Behörden vor Ort.
Und zu Konflikten. Denn was der eine Landkreis für Augenmaß hält, kann wenige Kilometer weiter von der nächsten Unteren Wasserbehörde schon wieder ganz anders gehandhabt werden. Die betroffenen Menschen, Bürger als auch Verwaltungsmitarbeiter, müssen sich auf eine sehr unruhige Zeit einstellen. Es fehlt an Klarheit bei der Behandlung der bekannten sozialen Härtefälle.
Es sei denn, die Regierung bessert nach. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag wird dazu in den nächsten Tagen Vorschläge unterbreiten.
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