Zur Wahl des früheren Staatsministers und CDU-Fraktionsvorsitzenden Steffen Flath zum Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke Falk Neubert: Die CDU hat sich über alle Stimmen der Vernunft und alle Mahnungen zur Zurückhaltung hinweggesetzt und die Wahl von Steffen Flath zum Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates durchgedrückt. Damit sind beide herausgehobenen Ämter in der Landesgruppe Sachsen mit CDU- bzw. Regierungsvertretern besetzt. Erhard Weimann wird als Vertreter der Staatsregierung weiterhin Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen sein.
Steffen Flath ist als langjähriger Staatsminister und CDU-Fraktionsvorsitzender ein profilierter Protagonist der sächsischen CDU, jedoch ohne Erfahrungen in der Medienpolitik oder im Rundfunkrat.
Damit ist der MDR die einzige öffentliche-rechtliche Rundfunkanstalt in Deutschland, in dem der Vorsitz des Rundfunkrates stramm regierungsnah besetzt wird. In den acht anderen (Mehr-) Länderanstalten wird dieses Amt überwiegend von Vertretern überparteilicher gesellschaftlicher Organisationen oder der Kirche ausgeübt, so wie das bisher im MDR mit Frau Prof. Schade als Vertreterin des BUND auch der Fall war. Eine politische Vertreterin sitzt nur im WDR dem Rundfunkrat vor – dort handelt es sich freilich um eine Oppositionsvertreterin.
Das Ganze ist umso peinlicher, da in den nächsten zwei Jahren der MDR den Vorsitz in der ARD ausübt.
Die Wahl zeugt von der Ignoranz gegenüber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag: “Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen. Danach ist der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien konsequent zu begrenzen.”
Eine Zurückhaltung wäre schon deshalb angebracht gewesen, weil der MDR-Staatsvertrag in seiner Gesamtheit noch immer nicht den Kriterien des Verfassungsgerichtsurteils entspricht.
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