Das sogenannte Dublin-Verfahren steht im Mittelpunkt eines Seminars das am 27. November, 13:30 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses stattfindet. Die Refugee Law Clinic Leipzig und das Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig laden herzlich zur Teilnahme ein. Referentin ist die Berliner Rechtsanwältin Berenice Böhlo. Grundkenntnisse zum Dublin-System werden bei den Teilnehmern vorausgesetzt. Interessenten sind gebeten, ihre Anmeldungen bis 20.November per E-Mail an die Adresse anmeldung@rlcl.de zu schicken.
Das Kürzel “Dublin-Verfahren” bezieht sich auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Diese trat ist am 19. Juli 2013 in Kraft und ist seit dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
“Das Dublin System prägt die Asylentscheidung und damit auch die Lebenssituation vieler Geflüchteter”, erläutert der Leiter des Referats für Migration und Integration, Stojan Gugutschkow. “Mit der Fortbildung wollen die Veranstalter aktuelle Kenntnisse über das Dublin-III-Verfahren und die Rechtsprechung vermitteln, die wichtige Voraussetzung für die qualifizierte Tätigkeit von Beratern, Flüchtlingssozialarbeitern und Rechtsanwälten sind”, führt er weiter aus.
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