Das Kulturraumgesetz soll als bewährtes Instrument der Kulturförderung im Freistaat Sachsen beibehalten werden. Es hat sich bewährt, dennoch sollte es in einigen Punkten weiterentwickelt werden. Das besagt der Evaluationsbericht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, der heute im Kabinett behandelt wurde. Der Bericht wird mit seinen Empfehlungen nun dem Sächsischen Landtag zugeleitet. Der wird letztlich über die Novellierung des Gesetzes entscheiden.
Der Freistaat gibt aktuell pro Jahr knapp 92 Millionen Euro in die fünf ländlichen und drei urbanen Kulturräume, die Kunst und Kultur zu Gute kommen. Nachdem die Landeszuweisungen in den letzten Jahren stagnierten, hat das Land in diesem und im nächsten Jahr seine Mittel um je fünf Millionen Euro erhöht. 2017 und 2018 sollen diese Ausgaben noch einmal um je drei Millionen Euro steigen.
“Das Sächsische Kulturraumgesetz ist ein transparentes und demokratisches Instrument der Förderung von Kunst und Kultur. Es hat sich in den gut 20 Jahren seines Bestehens absolut bewährt. Viele Bundesländer beneiden uns um dieses einzigartige Fördermodell. Ich bin sehr froh, dass in den Kulturräumen selbst über die Förderung der Kultureinrichtungen und Projekte entschieden wird. Dort weiß man am besten, was regional bedeutsam ist und Unterstützung verdient. Ich danke den Experten der Evaluationsgruppe für ihre intensive Arbeit und die wertvollen Empfehlungen, die das Gesetz erhalten und es noch flexibler machen werden”, erklärt Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange.
Als das Gesetz im Jahr 2008 entfristet worden ist, wurde auch festgelegt, dass seine Wirkung alle sieben Jahre überprüft werden soll. Dem widmete sich in den letzten Monaten eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten des Ministeriums und externen Akteuren aus Kunst, Kultur und Wissenschaft. Das Gremium sprach sich dafür aus, wesentliche Grundzüge des Gesetzes wie Anzahl und Zuschnitt der Kulturräume und die anteilige Finanzierung der Kulturraummittel beizubehalten.
Doch es wurden auch Empfehlungen ausgesprochen, wie das Gesetz flexibler eingesetzt und neue Institutionen oder Kunstprojekte besser gefördert werden können. So soll künftig die institutionelle Förderung auf Einrichtungen mit deutlich erkennbarer regionaler Bedeutung konzentriert werden, um mehr finanzielle Spielräume für Neues zu schaffen. Das SMWK empfiehlt, bei der Besetzung der Kulturbeiräte unter gleich geeigneten Kandidaten solche zu bevorzugen, die keine unmittelbare Beziehung zu kulturraumgeförderten Einrichtungen haben, um eine externe Sicht auf die Fördergegenstände zu stärken. Die Berufung in die Kulturbeiräte soll außerdem nur noch auf Zeit erfolgen, um mehr Vielfalt in den Beiräten zu fördern. Zudem soll das Gewicht der Kulturbeiräte, die dem Konvent die zu fördernden Institutionen und Projekte vorschlagen, gestärkt werden. Der Kulturkonvent sollte vom Vorschlag der Beiräte abweichende Entscheidungen gegenüber dem Kulturbeirat künftig schriftlich mitteilen und begründen.
Wichtige Empfehlungen sind auch die Berücksichtigung integrativer Maßnahmen bei der Kulturraumförderung, damit Kulturprojekte zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nicht zu kurz kommen. Zudem sollen Institutionen und Maßnahmen der kulturellen Bildung angemessen bei der Förderung bedacht werden. Auch sollten künftig Qualitätsstandards für die Mittelvergabe weiterentwickelt und angewandt werden.
Den ländlichen Kulturräumen wird empfohlen, Rücklagen zu bilden, um Schwankungen des Kulturlastenausgleichs ohne gravierende Einschnitte in die Kulturförderung abfedern zu können. Das Förderverhältnis zwischen ländlichen und urbanen Kulturräumen soll beibehalten werden. Das setzt auch ein Zeichen, dass von Bevölkerungsverlust stärker betroffene Regionen nicht automatisch mit einem Verlust an staatlicher Zuwendung rechnen müssen. Die urbanen Kulturräume fungieren als Oberzentren und nehmen insoweit auch kulturelle Leistungen für das Umland wahr. Ein Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Kulturräumen führt nicht dazu, dass Kulturangebote weniger kosten oder gar zurückgefahren werden sollten. Um die Planungssicherheit für die Kulturräume zu verbessern, soll die Datengrundlage für die Zuweisungsberechnung künftig so gewählt werden, dass die Höhe der Landeszuweisungen schon weit vor Beginn des Haushaltsjahres feststeht.
Weil die von allen Kulturräumen mitfinanzierten Landesbühnen als Reisetheater in den Großstädten fast nicht auftreten und in den ländlichen Kulturräumen in Konkurrenz zu eigenen Theatern stehen, wird mittelfristig eine Strukturanpassung unter Mitwirkung von Sitzkulturraum und Sitzgemeinden (insbesondere Radebeul und Rathen) an die sonstige Trägerstruktur von Kultureinrichtungen empfohlen. Für Gastspiele der Landesbühnen in anderen Kulturräume könnten Entgelte vereinbart werden, die eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Landesbühnen bewirken.
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