Gute wirtschaftliche Entwicklung, Rückgang der Arbeitslosigkeit - langzeitarbeitslose Menschen, die trotz wiederholter Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wegen schwerwiegenden oder komplexen Einschränkungen nur wenige Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben, partizipieren davon nicht in gleichem Maße.
“Diese Menschen brauchen unsere besondere Unterstützung”, betonte Staatsministerin Barbara Klepsch. “Ihnen muss das Erfahren und Erleben der eigenen Leistungsfähigkeit wieder ermöglicht werden.”
Mit dem ESF-Förderprogramm “Beschäftigung und sozialen Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen (Programmlinie Schritt für Schritt)” unterstützt nun das Sozialministerium Projekte, welche die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Frauen und Männern verbessern und Ausgrenzung von beruflicher und sozialer Teilhabe abbauen.
“Langzeitarbeitslose sollen so in der praktischen Tätigkeit Ermutigung erfahren, eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten einzubringen und so mit Hilfe des Förderprogramms und fachkundiger Unterstützung nach Möglichkeit Schritt für Schritt” die Arbeitslosigkeit verlassen”, erklärt Sozialministerin Barbara Klepsch.
Über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erfahren die Teilnehmer anhand eines individuell angepassten Aktivierungs- und Förderplans eine professionelle Begleitung, die eine Stärkung der Persönlichkeit, die Wiedererlangung einer Tagesstrukturierung, den Abbau arbeitsbezogener Demotivationen und die Schaffung von Voraussetzungen für weiterführende Beschäftigungsmaßnahmen zum Ziel hat.
Die Europäische Union und der Freistaat Sachsen unterstützen diese Projekte über den Europäischen Sozialfonds in der laufenden Förderperiode 2014-2020 mit über 20 Millionen Euro.
Mit der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 29. Oktober 2015 sind Träger, die über Kompetenzen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten für Langzeitarbeitslose verfügen, zur Einreichung von Projektvorschlägen bis zum 7. Dezember 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) aufgerufen. Umfassende Informationen sind auf der Internetseite der SAB unter http://www.sab.sachsen.de zu finden.
Keine Kommentare bisher