Bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen sollen zukünftig auch Amtsanwälte eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um Rechtspfleger, die nach einem eigens dafür vorgesehenen Aufbaustudium in Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen) mit den Aufgaben eines Staatsanwalts betraut werden können. Beginnend ab dem Jahr 2017 sollen die ersten Rechtspfleger für die sächsische Justiz zu Amtsanwälten ausgebildet und ab 2018 zur Bearbeitung von Verfahren der einfachen Kriminalität eingesetzt werden.
Justizminister Sebastian Gemkow: “Die Einführung der Amtsanwaltschaften ist ein wichtiger Baustein zur Deckung des künftigen Personalbedarfs und zur Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur in der sächsischen Justiz. Sie wird dazu beitragen, die Personalressourcen effizienter und zielgenauer einzusetzen, da sich die Staatsanwälte auf die Verfolgung der schweren Kriminalität und die Bearbeitung komplexerer Fälle konzentrieren können. Mit der Amtsanwaltslaufbahn bieten sich auch für die sächsischen Rechtspfleger neue berufliche Perspektiven und interessante Aufstiegschancen.”
Der Freistaat Sachsen folgt mit der Einführung der Amtsanwaltschaft einer bundesweiten Entwicklung. In allen anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – werden derzeit schon Amtsanwälte eingesetzt. Heute hat das Kabinett über die Einbringung eines Gesetzentwurfs beraten, der den Beitritt Sachsens zu dem für die Ausbildung der Amtsanwälte in Nordrhein-Westfalen bestehenden Staatsvertrag der Länder vorsieht.
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