Musste man bisher bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nur die zuständige Behörde über den Wohnungswechsel informieren, wird ab dem 1. November 2015 mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes auch eine Bescheinigung des Vermieters notwendig. Diese Bestimmung gilt Bundesweit und soll vorwiegend Scheinanmeldungen verhindern. "Bei Missachtung oder Missbrauch drohen zum Teil hohe Bußgeldstrafen", erklärt Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins Leipzig.
Bezieht man eine neue Unterkunft, sind Wohnungsgeber laut neuem Meldegesetz zukünftig dazu verpflichtet, den Einzug neuer Mietparteien anhand einer Bescheinigung zu bestätigen. Innerhalb von zwei Wochen muss dieses Formular, zusammen mit der bereits bestehenden Anmeldeformalität, der zuständigen Meldebehörde vorliegen. Auch, wenn der Mieter anschließend ein Eigenheim bezieht, ist eine Bestätigung notwendig. Hier darf allerdings der Eigentümer der Immobilie selbst die Bescheinigung ausfüllen.
Der Mieterverein Leipzig macht darauf aufmerksam, dass bei versäumter Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist, jede Person eine Strafe von bis zu 1.000 Euro riskiert. “Von dieser Regelung ist nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter betroffen. Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausgestellt, drohen ebenfalls Sanktionen”, so Matejka. Weitaus mehr in die Tasche greifen müssen Vermieter, die aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellen. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die Person nicht in der angegebenen Wohnung lebt, wird eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro fällig.
Egal, ob schriftlich oder digital, der Vermieter kann die Bescheinigung direkt an die Behörde übermitteln oder dem Mieter übergeben. Inhaltlich umfasst das Dokument Name und Anschrift des Wohnungsgebers, eine Information, ob der Mieter ein- oder auszieht sowie die Anschrift der Wohnung und die Namen der Bewohner. Mit dem neuen Meldegesetz ist die Erfassung der Bewohner nicht mehr Angelegenheit der Länder, sondern des Bundes und ermöglicht eine einheitliche Erfassung der Einwohner Deutschlands.
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