Der Bundestag hat heute das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Es verbessert die ambulante Versorgung Sterbender sowohl in häuslicher Umgebung als auch die Versorgung in Hospizen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
“Wenn das Leben zu Ende geht, muss ein würdiges schmerzfreies Sterben überall möglich sein. Das Gesetz schafft dafür die richtigen Rahmenbedingungen. Wir wollen damit erreichen, dass die Palliativmedizin und Hospizkultur möglichst überall dort verwirklicht wird, wo Menschen am Lebensende stehen – ob Zuhause oder aber auch in Krankenhäusern und in Pflegeheimen, in Städten und auf dem Land”, erklärte die sächsische Gesundheits- und Sozialministerin Barbara Klepsch.
“Besonders wichtig ist mir, dass Vernetzung, Kooperation und Qualität der Palliativversorgung nun besser gefördert werden. Mit gezielten Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, kann die Betreuung, die Versorgung und die Begleitung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase verbessert werden. Vor allem auch in ländlichen Regionen müssen flächendeckende Angebote zur Verfügung stehen”, so die Ministerin.
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