Am 2. November 2015 haben das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Sächsische Staatsministerium des Innern einen neuen „Windkrafterlass“ verabschiedet, der die Abstände zwischen Windrädern und der umgebenden Wohnbebauung regelt.
Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der sächsischen FDP und Präsidiumsmitglied der Bundespartei: „Mit dem jetzt beschlossenen Windkrafterlass hebt die Regierungskoalition aus CDU und SPD alle durch die FDP in der vergangenen Wahlperiode, teilweise gegen den erbitterten Widerstand des Koalitionspartners CDU mühsam erkämpften Regelungen zum Schutz der betroffenen Anwohner vor der zunehmenden Zerstörung ihres Lebensraumes buchstäblich im Handstreich auf. Darüber hinaus verabschiedet sich der Freistaat damit von den Plänen der schwarz-gelben Vorgängerregierung zur Einführung einer sogenannten 10 H – Regelung in der sächsischen Bauordnung. Die fertig ausgearbeiteten Gesetzentwürfe dafür lagen längst in den Schubladen des FDP-geführten Wirtschaftsministeriums. Man hätte diese nach der Landtagswahl nur noch rausholen und in den Geschäftsgang des Sächsischen Landtages zur Verabschiedung einbringen müssen.
Der jetzt verabschiedete Windkrafterlass ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Damit demaskiert die CDU ihre immerwährende Litanei von der angeblichen Wertschätzung des „ländlichen Raumes“ als pure Makulatur und Stimmenfängerei. Statt Widerstand gegen eine unnötige und völlig planlose Energiewende sowie fragwürdige Klimaschutzziele zu leisten öffnet man der Windkraftlobby Tür und Tor, um auf Kosten der Allgemeinheit satte Gewinne einzufahren.
Und selbst die völlig unzureichenden Regeln des neuen Erlasses gelten nur für einen bestimmten Kreis betroffener Anwohner: Im bisherigen Windkrafterlass galt ein Mindestabstand zu jeglicher Wohnbebauung von 1000 Metern. Die im jetzt verabschiedeten neuen Windkrafterlass verklausulierte Regelung, wonach Windenergieanlagen innerhalb bestehender Vorrang- und Eignungsgebiete, die sich im Abstand von weniger als 750 Metern zu Wohngebieten befinden, eine Gesamthöhe von 150 Metern nicht überschreiten sollen, gilt nur für „allgemeine und reine Wohngebiete“, weder Splittersiedlungen noch die gerade im landwirtschaftlich geprägten Raum vielfach anzutreffenden Mischgebiete werden davon überhaupt erfasst.
Ich bin mir sehr sicher, dass die Landbevölkerung das Einknicken der CDU vor dem Koalitionspartner SPD und den EEG-Gewinnlern sehr genau registrieren und bei den nächsten Landtagswahlen dann auch entsprechend berücksichtigen wird.“
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