Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften ist es sinnvoll, mit Vollendung des 15. Lebensjahres die Schulbescheinigung ans Jobcenter Leipzig zu senden. Das verhindert einerseits eine zu zeitige Einladung der Schülerinnen und Schüler ins Jobcenter und zum anderen können nur mit der Schulbescheinigung weiterhin die Leistungen aus dem Bildungspaket gewährt werden.
In diesem Zusammenhang erhalten Eltern im Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anruf vom Service-Center des Jobcenters Leipzig bzw. postalisch einen Anmeldebogen für das Kind, der bestenfalls gemeinsam mit der Schulbescheinigung ans Jobcenter gesendet werden sollte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Leipzig sind dann bemüht, etwa ein Jahr vor Beendigung der Schule, zu möglichen Wegen danach, wie Ausbildung, Studium, weiterführender Schule, Überbrückungsmöglichkeiten und Arbeit zu beraten und zu begleiten.
Hintergrund: Mit dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten Leistungsempfänger von Grundsicherungsleistungen (SGB II) als erwerbsfähig hilfebedürftig. Die bis dahin unter dem Status Sozialgeld für das Kind gezahlte Leistung wechselt in den Status der Arbeitslosengeld II – Regelleistung mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.
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