Anfang Oktober hat die UNESCO eine in der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) aufbewahrte Handschrift Martin Luthers in das UNESCO-Dokumentenregister "Memory of the World" aufgenommen. Das Autograph der vorreformatorischen Psalmenvorlesungen von 1513-17 hatte das Leibniz-Institut für Europäische Geschichte zusammen mit 13 weiteren herausragenden Luther-Dokumenten aus Berlin, Dessau, Gotha, Heidelberg, Jena, Weimar, Wittenberg, Wolfenbüttel und Worms zur Aufnahme in das Weltdokumentenerbe vorgeschlagen.
Dr. Eva-Maria Stange, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst: “Die Aufnahme der Lutherhandschrift in das Weltdokumentenerbe und damit in das ‚Gedächtnis der Menschheit’ würdigt den außergewöhnlichen Wert dieses Zeugnisses der Geschichte. Die SLUB ist damit eine der wenigen Institutionen, die mit den schon im Jahr 2005 aufgenommenen ‚Corvinen’ nun zwei Handschriften von Weltdokumentenrang präsentiert und bewahrt – und ist damit ein wichtiger Bestandteil eines weltumspannenden digitalen Netzwerkes mit ausgewählten herausragenden Dokumenten. Für Sachsen und Deutschland ist diese Aufnahme zugleich eine Morgengabe zum Reformationsjubiläum. Herzlichen Glückwunsch!”
“Die SLUB verfügt über einen hervorragenden und großen Bestand an Manuskripten und Briefen Martin Luthers. Wir bewahren diesen Schatz der Reformationszeit mit Dankbarkeit und Stolz. Dabei sind wir uns der großen Verantwortung für den Originalerhalt der kulturellen Überlieferung bewusst und sorgen deshalb dafür, diese Zeitzeugen sowohl zu schützen als auch gleichzeitig digital zugänglich zu machen”, so Prof. Dr. Thomas Bürger, Generaldirektor der SLUB.
Das zum Weltdokumentenerbe ernannte Autograph gehört zu den kostbarsten Handschriften der Bibliothek und ist ein eigenhändiges Manuskript Martin Luthers, das er als frisch promovierter Theologieprofessor für seine erste Vorlesung über die Psalmen in den Jahren 1513-1515 an der Universität Wittenberg verwendete. Luther kommentierte einzelne Verse in Auseinandersetzung mit antiken, kirchenväterlichen und mittelalterlichen Autoritäten sowie gängigen Bibelglossen. Die 1516 ausgearbeitete ausführliche Kommentierung des ersten und vierten Psalms lässt darauf schließen, dass Luther eine Veröffentlichung seines Kommentars beabsichtigte. Ein Druck kam zu seinen Lebzeiten jedoch nicht zustande.
Die Handschrift gelangte Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts durch den Zeitzer Kanoniker Johann Ernst Luther (1560-1637), Martin Luthers Enkel, in die Kurfürstliche Bibliothek zu Dresden.
Das Digitalisat des Autographen befindet sich in den digitalen Sammlungen der SLUB: http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/3098/1/0/
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