Seit der Reform des Sorgerechts üben Eltern, die miteinander verheiratet waren, das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder, unabhängig vom Wohnort, gemeinsam aus. Zur elterlichen Sorge gehören alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Gemeinsam wird auch entschieden, bei wem das Kind aufwächst/sich aufhält. Nur im Streitfall regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ob das Kind bei Vater oder Mutter leben soll; der Inhaber dieses Aufenthaltsbestimmungsrechts hat somit auch die Entscheidungsgewalt bei Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Davon unabhängig berechtigt das Umgangsrecht den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zu regelmäßigem Umgang. Doch was geschieht, wenn ein Elternteil die elterliche Sorge alleine ausüben will? Wie wird beim Streit ums Kind bei Gericht vorgegangen und entschieden? Kann ich als Vater oder Mutter jegliche Rechte verlieren?
Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt am Donnerstag, dem 29. Oktober, um 19:00 Uhr, zu einem Vortrag mit dem Thema “Welche Unterschiede bestehen zwischen Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Was passiert, wenn ich eines der Rechte nicht wahrnehmen kann bzw. abgebe?”, ein. Es referiert die Rechtsanwältin Ute Rittmeier im Leipzig Volkshaus, in den Räumen des Lohnsteuerhilfevereins, 3. OG, Karl-Liebknecht-Str. 32, 04107 Leipzig. Der Eintritt ist kostenfrei.
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