Bauen soll in Deutschland künftig schneller und kostengünstiger werden. Darauf haben sich die Bauminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder und des Bundes auf der 127. Bauministerkonferenz (BMK) vom 29. bis 30. Oktober 2015 in Dresden geeinigt. Schwerpunkte der zweitägigen Beratungen waren vor allem die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland und die Herausforderungen für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung sowie die Wohnraumförderung.
“Die aktuellen Herausforderungen erfordern auch ein Umdenken in der Baupolitik”, sagte der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. “Sowohl der Bund, als auch die Länder sind nun gefordert, zügig die Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass wir schnell und kostengünstig Wohnraum zur Verfügung stellen können. Davon profitieren nicht nur die Kommunen, die so die Asylbewerber besser unterbringen können, sondern auch alle anderen Bürger in Deutschland. Insbesondere junge Familien und andere Personengruppen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind”, so Ulbig weiter.
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks: “Wir erleben seit Jahren einen starken Zuzug in große Städte. Dort brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum und zeitgemäßere Regeln für das Zusammenleben. Das fängt beim Wohnungsbau in der Nähe von Gewerbegebieten an und umfasst auch adäquate Lernvorgaben für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Viele Menschen wünschen sich eine ‘Stadt der kurzen Wege’ mit einem starken Nahverkehr und vielen sicheren Radwegen, also eine Abkehr von der autozentrierten Stadt. Um das zu erreichen, habe ich der Bauministerkonferenz eine Reihe an Vorschlägen unterbreitet.”
Die Bauminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder haben sich dabei auf folgende Ergebnisse verständigt:
Flüchtlingssituation in Deutschland und Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum Die Bauministerkonferenz hat sich intensiv mit der aktuellen Flüchtlingssituation und den Herausforderungen für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung beschäftigt. Dazu gehört auch die Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum für Personengruppen, die auf diesen angewiesen sind. In diesem Zusammenhang steht die Forderung der Länder nach der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Wohnraumförderung nach 2019.
Die Bauminister der Länder sind sich einig darin, dass es eine Neukonzeption von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geben soll. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird entsprechende Modelle erarbeiten und bei einer Sonderbauministerkonferenz vorstellen.
Darüber hinaus soll das Bauordnungsrecht der Länder kritisch überprüft werden. Ziel ist, in Bezug auf Verfahren und Standards schneller bauen zu können. Steuerliche Vergünstigungen für den freifinanzierten Wohnungsbau sollen zudem die Anreize für private Investitionen erhöhen.
Die Bauministerkonferenz bittet darüber hinaus den Bund, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau um weitere 500 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen – unabhängig von den bereits dafür zugesagten erhöhten Bundesmitteln.
Bereitstellung von Bundesmitteln für die Wohnraumförderung nach 2019 Die Bundesbauministerin schlägt vor, einen neuen Baugebietstyp einzuführen, das sogenannte “urbane Gebiet”. Das Bauplanungsrecht soll entsprechend geändert werden, damit die Kommunen mehr Bauland für Wohnungen erschließen können, insbesondere in Gebieten mit Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben.
Die Bauminister der Länder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die soziale Wohnraumförderung über das Jahr 2019 als gesamtstaatliche Aufgabe anzusehen. Damit verbunden ist die Forderung, dass der Bund den Ländern auch nach dieser Zeit weiter Bundesmittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung stellt.
Die soziale Wohnraumförderung fällt seit 2007 in die Zuständigkeit der Länder. Die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise eine weiter steigende Wohnungsnachfrage – auch nach sozialem Wohnungsbau – und eine nur geringfügige Zunahme des Wohnungsangebots bedürfen weiter finanzieller Ressourcen. Der Bund hat bereits eine Aufstockung der verbindlichen Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro zugesagt. Die Länder werden diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwenden.
Baukulturbericht 2014/2015
Die Bundesregierung hat der Bauministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zum Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur gegeben. Dieser enthält eine Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland. Der Bericht analysiert die Lage der Baukultur, zeigt Entwicklungen und Handlungsbedarf auf und unterbreitet Empfehlungen. Dabei wurden insbesondere drei Handlungsfelder identifiziert: Gemischte Quartiere, öffentlicher Raum und Infrastruktur sowie Planungskultur und Prozessqualität. Baukultur zielt dabei auf eine höhere Bau- und Gestaltungsqualität, die sich nicht zuletzt durch darauf ausgerichtete Planungs- und Beteiligungsprozesse ergeben.
Zusammenleben in Großstädten
Die Bundesbauministerin plädiert für zeitgemäßere Regeln im städtischen Zusammenleben. So soll der Vereinssport von Kindern beim Lärmschutz privilegiert werden und zum Beispiel in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt stattfinden können. Um den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, kündigt die Bundesministerin an, den Radverkehr ab dem kommenden Jahr mit Mitteln aus der Nationalen Klimaschutzinitiative zu fördern: u. a. für den Bau von Fahrradschnellwegen oder die Ausweisung von Fahrradstraßen.
Die Bauministerkonferenz hat zudem den Bericht der Arbeitsgruppe “Großstadtstrategie” zur Kenntnis genommen und begrüßt die Vorschläge zum Bauplanungsrecht und zu Lärmschutzbestimmungen.
Wechsel im Vorsitz der Bauministerkonferenz Der Freistaat Sachsen wird nach zwei Jahren den Vorsitz in der Bauministerkonferenz turnusgemäß abgeben. Ab 1. Januar 2016 übernimmt Sachsen-Anhalt den Vorsitz für die Jahre 2016 und 2017 in der BMK.
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