Ist die Tür erst ins Schloss gefallen oder der Wohnungsschlüssel weg, hilft oft nur ein Anruf beim Schlüsseldienst. Beim Anblick der Rechnung für den Türöffner-Service bekommen Verbraucher aber nicht selten große Augen. "Der Einfallsreichtum unseriöser Schlüsseldienstunternehmen für diverse Zusatzkosten, die den Preis in die Höhe treiben, ist groß", weiß Anne-Kathrin Wiesemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Bis zu 80 Beratungen zu unverhältnismäßig hohen Forderungen aus Schlüsseldienstverträgen verzeichnet die Verbraucherzentrale Sachsen allein in diesem Jahr.
“Verbraucher werden in diesen Notsituationen oft ausgenutzt. Wer vor verschlossener Haustür steht, fragt oft nicht lang nach, sondern lässt sich die Tür schnellstmöglich öffnen”, so Wiesemann. Bei der Überprüfung von Rechnungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen werden häufig ungerechtfertigte Preispositionen ausgemacht. So dürften Lohnkosten nicht doppelt abgerechnet werden. Und zur üblichen Türöffnungs-pauschale darf nach Meinung von Wiesemann der Schlüsseldienst, wenn keine Besonderheiten vorliegen, nicht noch einmal Arbeitsleistungen für das Öffnen berechnen. Wenn ein vor Ort ansässiges oder werbendes Unternehmen beauftragt wurde, gehören auch Fahrtkosten für Monteure, die von außerhalb kommen, nicht zur üblichen Vergütung.
Nicht selten erbringen und berechnen Schlüsseldienste Leistungen, die für den Verbraucher gar nicht notwendig sind. Eine lediglich ins Schloss gefallene Haustür ist fast immer ohne Beschädigung von Tür und Schloss zu öffnen. Trotzdem wird in solchen Fällen häufig der Schließzylinder aufgebohrt und dem Verbraucher im Anschluss ein teures, neues Türschloss aufgedrängt. “Der aufgeschlüsselte Gesamtpreis für die Leistungen wird den Kunden im Vorfeld meist nicht genannt. Vor allem Zusatzkosten werden oft nicht erwähnt. Den ganzen Ärger umgeht man, wenn man einen Ersatzschlüssel bei Verwandten oder vertrauenswürdigen Nachbarn deponiert”, so Wiesemann.
Auch ein Ehepaar aus der Sächsischen Schweiz hatte sich aus seiner Wohnung ausgesperrt. Nach erfolgter Türöffnung durch den Schlüsseldienst A&A aus Essen, wurde eine Rechnung von 414 Euro vorgelegt, die das Paar mit Geldkarte und PIN-Nummer zahlte. Ein Rückbuchen der Zahlung ist in diesem Fall nicht möglich. “Generell ist es ratsam, keine Barzahlungen, Zahlungen per Überweisung oder mit Geldkarte und PIN vorzunehmen. Besser ist, sich eine Rechnung zukommen zu lassen, die man in Ruhe prüfen kann. Das sollte bereits bei der Auftragsvergabe deutlich gemacht werden”, schließt Wiesemann ab.
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