Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Eingangsfrist für Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung auf den 15. Oktober vorgezogen. Anträge auf Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2016 sind daher bis spätestens 15. Oktober 2015 im SMWK einzureichen.
Die Erfahrungen im Verwaltungsvollzug hatten gezeigt, dass die Antragsfrist für Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung zu kurz bemessen war. Ziel des Kunstministeriums ist es, die Anträge möglichst zu Beginn des Haushaltsjahres zu bescheiden, um frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit für die Antragsteller herbeizuführen.
Die Änderungs-Richtlinie wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 36 vom 03.09.2015 bekannt gemacht und ist seit kurzem unter http://www.smwk.sachsen.de/1306.html verfügbar.
Der Änderung vorangegangen war eine Anhörung der Kulturräume, der IG Landeskulturverbände, des Kultursenats und der kommunalen Spitzenverbände. Mit der Änderung ist nunmehr eine rechtzeitige Entscheidung über die Förderung möglich, in der Regel zu Jahresbeginn.
Die Antragsfristen für Anträge auf Förderung der Arbeit an Musikschulen sind hiervon ausdrücklich nicht betroffen. Diese Antragsfristen bleiben unverändert.
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