Flüchtlingen mit Hochschulzulassung soll möglichst schnell der Zugang zu Hochschulen eröffnet werden. Die sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange unterstreicht: "Die Bereitschaft der Lehrkräfte, Mitarbeiter und Studierenden, den hier ankommenden Flüchtlingen und Asylbewerbern zu helfen, ist sehr hoch. Hunderte Studierende haben sich freiwillig gemeldet, um Flüchtlinge ehrenamtlich zu betreuen.
Lehrkräfte, unter anderem an der TU Chemnitz, haben erste Sprachkurse ins Leben gerufen. Wissenschaftler der Universität Leipzig haben eine Internetplattform gegründet, auf der geflüchtete Wissenschaftler, deutsche Kollegen und hiesige Forschungseinrichtungen miteinander Kontakt aufnehmen können. Eine weitere Aufgabe ist es nun, studierfähige junge Menschen, die zu uns als Flüchtlinge kommen, zu unterstützen und sie schnell in unsere Hochschulen zu integrieren.”
Wie viele Flüchtlinge ein Studium beginnen oder ein in der Heimat begonnenes Studium fortsetzen wollen, sei allerdings momentan nicht abzuschätzen, so die Ministerin. “Wir haben derzeit keine Informationen, mit welcher Schulbildung, Berufsabschlüssen oder akademischer Bildung die Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Aber jeder, der die Voraussetzungen für ein Studium mitbringt, dem soll auch der Weg dazu geebnet werden.”
Eine weitere Unbekannte ist der Bedarf an qualifizierten Sprachkursen, die auf ein Studium vorbereiten. Erst mit ausreichenden Sprachkenntnissen kann auch tatsächlich ein Studium an einer Hochschule in Sachsen begonnen werden. Das SMWK wird u.a. mit den Studienkollegs eine Ausweitung der Sprachkurse beraten. Die Bundesregierung plant, an den 30 Studienkollegs in Deutschland 2.400 zusätzliche Plätze für Flüchtlinge zu finanzieren und weitere Kurse einzurichten.
Das Sächsische Wissenschaftsministerium informiert im Netz (http://www.smwk.sachsen.de) in Frage-und-Antwort-Form über die rechtlichen Bedingungen zum Thema “Flüchtlinge und Studium”.
Danach können Flüchtlinge und Asylbewerber zum Studium zugelassen werden, wenn sie durch Zeugnisse eine Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Sollten aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse nur lückenhaft sein und nicht wiederbeschafft werden können, werden die Hochschulen im Rahmen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 1985 Beweiserleichterungen gewähren. Es soll mindestens ein Dokument vorgelegt werden, das indirekt den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung belegt. Soweit die Hochschulen dies für erforderlich halten, können sie durch ergänzende fachliche und sprachliche Tests die Aussage noch vorhandener Dokumente auf Plausibilität überprüfen. Unter diesen Bedingungen kann grundsätzlich jedes landesrechtlich geregelte Studium aufgenommen und jeder Abschluss angestrebt werden.
Sollten aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse vollständig verloren gegangen sein und nicht wiederbeschafft werden können, so hilft der KMK-Beschluss aus dem Jahr 1985 nicht weiter. Aus diesem Grund überarbeitet die KMK zurzeit ihre Regelungen und prüft in diesem Rahmen auch Eignungsfeststellungsverfahren. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat bereits vorab die rechtlichen Möglichkeiten mit den Hochschulen abgestimmt. Die notwendige fachliche Abstimmung leisten die für das Studienfach zuständigen Fakultäten.
Flüchtlinge mit entsprechenden Sprachkenntnissen können von den Hochschulen für geeignete Lehrveranstaltungen als Gasthörer zugelassen werden. Über die Aufbringung der Gasthörergebühren entscheiden die Hochschulen in eigener Verantwortung. Die Universität Leipzig zum Beispiel plant, mit Beginn des Wintersemesters Flüchtlingen die Gasthörerschaft kostenfrei anzubieten.
Für Interessierte ist der Bürgerbeauftragte des Wissenschaftsministeriums erreichbar: buergerbeauftragter@smwk.sachsen.de, Tel: 0351-5646066
Die Informationen im Netz folgen in weiteren Sprachen.
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