Das Kabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Es sieht vor, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 umzusetzen. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Innenminister Markus Ulbig: “Die geänderte Sächsische Bauordnung erhöht die Sicherheit in Wohnräumen und schafft Erleichterungen für Bauherren. Mit der Einführung von Rauchwarnmeldern setzt Sachsen zudem ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.”
Der Koalitionsvertrag sieht eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten ab 1. Januar 2016 vor. Dies betrifft insbesondere neu geschaffene Wohnungen und Beherbergungsstätten. Die Regelung gilt außerdem für wesentliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Bestandsbauten. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn ein Bürogebäude umgebaut und künftig als Wohnraum genutzt werden soll. Die Rauchwarnmelderpflicht soll die Sicherheit im Brandfall verbessern.
Der Gesetzesentwurf umfasst zudem die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht. Die Gemeinden können künftig in eigenen Satzungen Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen.
Im Abstandsflächenrecht und bei der Nachbarbeteiligung gelten künftig erleichterte Vorschriften. Beim Abstandsflächenrecht sollen Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden privilegiert werden. Verwaltungsvorgänge werden vereinfacht, beispielsweise kann bei mehr als 20 Nachbarn die Zustellung der Baugenehmigung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Insgesamt wird die Sächsische Bauordnung an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst. Das Ziel sind einheitliche Grundregeln in den Ländern.
Die Einbringung des Gesetzes in den Landtag ist noch in diesem Monat geplant.
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