Nach der am 19.08.2015 veröffentlichten neuen Flüchtlingsprognose des Bundesinnenministeriums sind in Sachsen bis Ende des Jahres rund 40.000 Flüchtlinge zu erwarten. Um diesen dramatischen Anstieg zu bewältigen, hat die Staatsregierung den sächsischen Kommunen weitere finanzielle Unterstützung zugesagt.
“In Abstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) und dem Sächsischen Landkreistag (SLKT) haben wir uns schnell und unbürokratisch auf weitere Entlastungen unserer Kommunen verständigt. Damit zeigt die Staatsregierung, dass sie auf Herausforderungen rasch und entschlossen reagiert und gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen ergreift, die der derzeitigen außerordentlichen Situation gerecht werden”, so Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland.
Für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 und 2016 weitere 30 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Für 2016 stellt dieser Betrag ein Vorab dar. Auf der Basis eines Gutachtens wird die Kostenentwicklung noch einmal überprüft und abgerechnet. Einen dementsprechenden Antrag wird die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag zur Entscheidung vorlegen.
Darüber hinaus haben sich die Staatsregierung sowie die kreisfreien Städte und Landkreise auf eine enge Kooperation bei der Schaffung von künftigen Unterbringungsmöglichkeiten von Asylsuchenden geeinigt. Das schließt die kommunale Beteiligung bei der Umsetzung des neuen Unterbringungskonzeptes der Staatsregierung zur Erstaufnahme ein.
Innenminister Markus Ulbig: “Wichtig ist, dass wir die Menschen bis zum Winter aus den Zelten bekommen. Bei der neuen Unterbringungskonzeption bauen wir auf die breite Unterstützung der Kommunen.”
Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig als Vertreterin des SSG: “Die Kommunen begrüßen, dass der Freistaat sie bei der finanziellen Bewältigung des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen unterstützt und zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen will.”
Landrat Dr. Christoph Scheurer, Vizepräsident des SLKT: “Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die gewaltigen Herausforderungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge in den Gemeinden und Städten zu bewältigen.”
Bereits mit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 im April waren zusätzliche Leistungen des Freistaates an die Kommunen, u. a. die Erhöhung der Pauschale für die Kosten der Unterbringung eines Asylbewerbers (FlüAG-Pauschale) sowie Mittel für die Förderung der Integration und eine Investitionspauschale, beschlossen worden.
Die erheblichen Aufwendungen für den Betrieb und die Erweiterungen der Erstaufnahmeeinrichtungen werden zudem vollumfänglich vom Freistaat getragen.
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