Vereine, gemeinnützige Träger und Kommunen können für die Dauer von 3 Jahren Arbeitslose als zusätzliches Personal für im öffentlichen Interesse liegende, gemeinnützige Tätigkeiten einstellen. Die Lohnkosten in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes von derzeit 8,50 Euro werden vom Jobcenter aus eine gesonderten Bundesprogramm finanziert. Die Beschäftigungsdauer umfasst maximal 30 Stunden in der Woche; die Förderung je Arbeitsplatz beträgt bis zu 1.320,00 Euro pro Monat bei 30 Wochenstunden.
Mit diesen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen können z.B. in den Bereichen soziale und kulturelle Tätigkeiten; touristische Infrastruktur; Projekte für Kinder, Jugendliche und Senioren; soziale Projekte und Projekte mit innovativem Charakter umgesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten interessierte Arbeitgeber auf der Homepage des Jobcenters unter der Rubrik “News” (http://www.landkreisleipzig.de/kommunales-jobcenter-landkreis-leipzig.html) oder direkt beim Jobcenter unter Tel.: 03437-984 2846 bzw. E-Mail: soziale-teilhabe@lk-l.de.
Vereine, gemeinnützige Träger und Kommunen im Landkreis Leipzig werden gebeten, sich bei Interesse an das Kommunale Jobcenter des Landkreises zu wenden.
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