Pflanzen und Tiere werden immer wieder als blinde Passagiere mit Waren in Schiffen und Flugzeugen aus anderen Regionen der Erde nach Europa eingeschleppt. Ein besonders gefährlicher Baumschädling unter ihnen ist der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis).
Er gelangt z.B. mit Holzpaletten, auf denen Natursteine transportiert werden, auch nach Deutschland. Befallene Gebiete gibt es bereits bei München, Bonn und Magdeburg, meist in der Nähe von Häfen und Natursteinhändlern. Aber auch in Sachsen könne der Käfer jederzeit über die beschriebenen Wege eingeschleppt werden, wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute mitteilte. Es ruft deshalb Gartenbesitzer, Kommunen und den Handel zur Wachsamkeit auf. Nur wenn ein befallener Baum oder ein eingeschleppter Käfer frühzeitig entdeckt würden, könne der Schädling wieder ausgerottet werden, so das Landesamt.
Die Käfer verlassen nach ihrer Ankunft die Container oder Holzpaletten und legen ihre Eier in die Rinde von Laubbäumen wie Ahorn, Pappeln, Weiden und Kastanien ab. Nadelbäume meiden sie. Gartenbesitzer und Kommunen sollten ihre Bäume deshalb regelmäßig auf Anzeichen eines Befalls kontrollieren.
Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt oder Ausbohrlöcher und grobe Nagespäne am Fuß des Baumes oder in Astgabeln feststellt, soll sich bitte dringend an das Referat Pflanzengesundheit des LfULG wenden. Telefon 035242/631 9333 (Mo bis Fr von 9:00-12:00 und von 13:00-15:00) oder per E-Mail: pflanzengesundheit@smul.sachsen.de.
Da es zu Verwechslungen mit einheimischen, ggf. unter Naturschutz stehenden Käfern kommen kann, sollten verdächtige Käfer nicht getötet, sondern in einem Schraubglas gefangen werden. Ebenso sind Fotos der Käfer bzw. von den Bohrgängen, -löchern und -spänen für eine erste schnelle Diagnose sehr hilfreich.
Weiterführende Informationen:
Der Asiatische Laubholzbockkäfer
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/2132.htm
Schutzbestimmungen Pflanzengesundheit
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/5041.htm
Meldepflicht
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/2130.htm
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