Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer Entscheidung das Betreuungsgeld des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht.
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erklärt Thomas Colditz, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: “Ich bedauere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit Blick auf die Mütter und Väter, die sich bewusst dafür entscheiden wollten, das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Allein im Freistaat Sachsen haben dies im Monat Juni nach Angaben des Sozialministeriums 10.482 Eltern oder Alleinerziehende erhalten. Nach geltender Rechtslage bleiben jedoch genehmigte Anträge fortbestehen.
Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Länder und nicht der Bund für diese Leistung zuständig ist, bedeutet nun, dass auf Bundesebene geklärt werden muss, wie die Eltern künftig finanziell unterstützt werden können. Hier fordere ich ganz klar von der Bundesfamilienministerin konkrete Vorschläge, wie eine echte Wahlfreiheit der Eltern in der Kinderbetreuung auch in Zukunft garantiert werden kann.
Ich bin froh darüber, dass wir in Sachsen bereits über ein Landeserziehungsgeld verfügen, dass Eltern je nach Einkommen im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes in Anspruch nehmen können, sofern für das Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wird. Im Juni hatten 3.504 Eltern oder Alleinerziehende davon Gebrauch gemacht. Das Landeserziehungsgeld bietet damit Ansätze für eine Wahlfreiheit der Eltern.
Das von der schwarz-gelben Bundesregierung 2013 eingeführte einkommensunabhängige Betreuungsgeld unterstützt Mütter und Väter, die sich bewusst dafür entschieden haben, in den ersten beiden Lebensjahren ganz für ihre Kinder da zu sein. Die Wahlfreiheit gewährt zudem, dass jeder selbst entscheiden kann, was für die Familie und insbesondere für die eigenen Kinder das Beste ist.”
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