Die vier sächsischen Studentenwerke können in diesem Jahr mit einem stark erhöhten Landeszuschuss wirtschaften. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart, erhalten sie im Jahr 2015 4,1 Millionen Euro mehr und damit einen jährlichen Gesamtzuschuss von 10 Millionen Euro. Im ursprünglichen Haushaltsplan waren für 2015 wie im Vorjahr zunächst 5,9 Millionen Euro an Landeszuschüssen vorgesehen.
SPD und CDU verständigten sich in den Koalitionsvereinbarungen auf eine “deutliche Erhöhung”. Die Zuwendungsbescheide sind den Studentenwerken in Chemnitz-Zwickau, Dresden, Freiberg und Leipzig zugegangen. Begünstigte sind 110 000 Studierende an 20 Hochschulen.
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: “Die Studentenwerke sind wichtige Einrichtungen für die soziale und kulturelle Förderung der Studentinnen und Studenten an den sächsischen Hochschulen. Ich bin froh, dass wir durch die Koalitionsverhandlungen die Zuschussmittel für die Studentenwerke erheblich erhöhen konnten. Die Studentenwerke können ihre Aufgaben nun wieder mit einer stabileren Finanzierung erfüllen. Erstmals können nun auch soziale Dienstleistungen mitfinanziert werden. Dies kommt den Studierenden und damit auch dem Hochschulstandort Sachsen zugute.”
Die Verteilung der Mittel erfolgt mit einem zwischen dem SMWK und den Studentenwerken abgestimmten Schlüssel. Der ergibt sich aus den laufenden Kosten der Studentenwerke für die Verpflegungseinrichtungen sowie anteilig aus der Anzahl der Studenten. Die Mittel werden wie folgt auf die einzelnen Studentenwerke aufgeteilt:
Chemnitz-Zwickau 1.468.000 Euro
Dresden 4.329.300 Euro
Freiberg 1.135.500 Euro
Leipzig 3.067.200 Euro
Die Studentenwerke können die Zuwendungen für den laufenden Betrieb der Mensen und Cafeterien inklusive Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für soziale Zwecke verwenden. Der Bereich der sozialen Dienste wird dabei erstmals mitfinanziert. Die Mittel werden hier eingesetzt, um familienfreundliche Strukturen und Maßnahmen zur Gewährleistung der chancengleichen Teilhabe – Inklusion – auszubauen, die Barrierefreiheit der Einrichtungen zu sichern, die soziale und psychosoziale Beratungen zu stärken und letztlich damit auch den Studienerfolg zu sichern.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung ist auch eine längerfristige Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und den vier sächsischen Studentenwerken in Arbeit, um diesen Planungssicherheit zu gewährleisten.
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