Die sächsischen Studentenwerke bekommen mehr Zuschuss vom Freistaat. Damit können die laufenden Infrastrukturvorhaltungskosten für die Mensen und Cafeterien der Studentenwerke wieder ausfinanziert werden. Darüber hinaus ist eine Mitfinanzierung der sozialen Unterstützungsleistungen für Studierende aus dem Landeszuschuss möglich, die die vier sächsischen Studentenwerke für die 110.000 Studierenden an 20 sächsischen Hochschulen erbringen.
Im Doppelhaushalt des Freistaats Sachsen für 2015/16 ist eine deutliche Erhöhung des Landeszuschusses zum laufenden Betrieb auf 10 Mio. statt bisher 5,9 Mio. Euro pro Jahr für die sächsischen Studentenwerke festgeschrieben. Nach vielen Jahren der starken Zuschusskürzungen und des defizitären Wirtschaftens lassen die jetzt zugestellten Zuwendungsbescheide die Studentenwerke Sachsens wieder optimistischer in die Zukunft blicken. Der Großteil der Zuschusserhöhung ist notwendig, um die Deckung der laufenden Infrastrukturvorhaltungskosten der überwiegend in Landesliegenschaften befindlichen Mensen und Cafeterien der Studentenwerke zu gewährleisten; außerdem besteht nun die Möglichkeit zur Verbesserung der Willkommenskultur, der Inklusion und der Vereinbarkeit von Studium und Familie in den sächsischen Studentenwerken.
“Wir sind sehr froh, dass der Freistaat die erforderlichen laufenden Finanzierungsbedarfe der sozialen Infrastruktur der Studentenwerke anerkannt hat und hoffen nun, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene langfristige Zielvereinbarung auch eine Planungssicherheit für die Zukunft schafft”, stellt die Sprecherin der sächsischen Studentenwerke und Geschäftsführerin des Studentenwerks Leipzig, Dr. Andrea Diekhof, fest. Das erhöhte Zuschussniveau und die langfristige Planbarkeit über die nächsten fünf Jahre hinweg würden dafür sorgen, dass die Studentenwerke sich uneingeschränkt ihrer Aufgabe widmen können, den 110.000 Studierenden an den 20 sächsischen Hochschulen durch bedarfsgerechte soziale Unterstützungsleistungen den Rücken zu stärken, damit diese ihr Studium erfolgreich abschließen können.
Deckung der Infrastrukturvorhaltungskosten der Mensen und Cafeterien gewährleistet
“Der größte Anteil der Zuschusserhöhung war dringend erforderlich, um eine Deckung der laufenden Vorhaltekosten der Infrastruktur für die 40 von den Studentenwerken an den verschiedenen Hochschulstandorten betriebenen Mensen und Cafeterien zu erreichen”, berichtet Dr. Andrea Diekhof. Im Bereich der Mensen, der infolge der starken Zuschusskürzungen der vergangenen Jahre nicht mehr ausreichend finanziert war, sei es mit dem erhöhten Landeszuschuss wieder möglich, nachhaltig zu arbeiten und ausreichende Mittel für die laufende, vorbeugende Instandhaltung und den Substanzerhalt der Gebäude und der technischen Anlagen in den Mensen und Cafeterien einzusetzen. “Wir haben hier einigen Nachholbedarf aufgrund der sehr restriktiven Instandhaltungspolitik der letzten Jahre, den wir jetzt endlich in Angriff nehmen können!”, so Dr. Andrea Diekhof.
“Allerdings reichen die Zuschüsse zum laufenden Betrieb nicht aus, um große Ersatzinvestitionen in Gebäuden – wie z. B. die umfassende Dachsanierung einer Mensa – oder in technischen Anlagen – wie z. B. den Ersatz großer Spülanlagen oder der kompletten Küchentechnik in einer großen Mensa mit 1000 Portionen pro Tag – zu finanzieren”, erklärt Dr. Andrea Diekhof weiter. Für solche großen Ersatzinvestitionen würden weiterhin zusätzlich punktuelle Zuschüsse für Investitionen gebraucht. So ist z. B. in der Freiberger Mensa als Großinvestitionsmaßnahme eine brandschutzmäßige Ertüchtigung dringend erforderlich, da sich die Brandschutzvorschriften seit der letzten Sanierung in 1998 verändert haben. “Die ersten kleineren Maßnahmen werden bereits in diesem Jahr ergriffen. Für die weiteren Maßnahmen, die ein Budget von ca. 2 Mio. Euro erfordern, sind investive Zuschüsse in den kommenden Jahren erforderlich”, berichtet Dr. Stephan Fischer, Geschäftsführer des Studentenwerks Freiberg.
Verbesserung der Willkommenskultur, der Inklusion und der Vereinbarkeit von Studium und Familie in den sächsischen Studentenwerken geplant
Im Bereich der Sozialen Dienste, der nun erstmals auch eine Mitfinanzierung aus dem Landeszuschuss erhält, planen die sächsischen Studentenwerke den weiteren Ausbau ihrer Leistungen. In allen vier Studentenwerken sollen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Internationalisierung, der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie zur Inklusion umgesetzt werden.
“Die sächsischen Studentenwerke unterstützen Studierende mit Mehrfachbelastung durch vielfältige und bedarfsgerechte Angebote, damit sie erfolgreich studieren können. Damit stärken wir auch den Studienstandort Sachsen!”, so die Sprecherin der sächsischen Studentenwerke, Dr. Andrea Diekhof. Gerade was die Vereinbarkeit von Studium und Familie anbelangt, aber auch was die Unterstützung von Studierenden aus dem Ausland und von Studierenden mit einer Beeinträchtigung betrifft, sind die Studentenwerke zunehmend gefordert – damit Studieren gelingt, Studienabbrüche vermieden und Chancengleichheit gefördert werden. Aufgrund der Zunahme ausländischer Studierender, Studierender mit Kind und der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in 2009 sind zusätzliche Unterstützungsleistungen erforderlich.
“Der Anteil ausländischer Studienanfänger in Sachsen ist in den letzten fünf Jahren von 21 auf 29 Prozent gestiegen. Damit leistet Sachsen einen wichtigen, von der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder gewollten Beitrag zur Völkerverständigung. Dabei muss auch der Studienerfolg der ausländischen Studierenden abgesichert werden – hier sind auch die Studentenwerke mit ihrer sozialen Infrastruktur zunehmend gefordert.” stellt Anja Schönherr, Geschäftsführerin des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau, fest.
“Der Freistaat gibt den Sächsischen Studentenwerken im aktuellen Doppelhaushalt eine Mitfinanzierung der Leistungsangebote in diesem Bereich! Das gibt uns die Möglichkeit, eine Qualitätsoffensive im Hinblick auf Internationalisierung und Willkommenskultur, zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und zur Inklusion zu starten”, erklärt Martin Richter, Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden. Im Studentenwerk Dresden könne nun damit begonnen werden, die in den letzten Jahren erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen.
Auch im Studentenwerk Leipzig wolle man in der nächsten Zeit einige Aktivitäten umsetzen, die durch die bisherige finanzielle Situation nicht möglich gewesen seien. “Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Leipzig hat beschlossen, noch in 2015 gut 200.000 Euro einzusetzen, um verschiedene Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Internationalisierung, Inklusion und Vereinbarkeit von Studium und Familie umzusetzen”, berichtet die Leipziger Studentenwerksgeschäftsführerin Diekhof. So sollen u. a. die Kapazitäten in Sozialberatung, psychosozialer Beratung und Jobvermittlung um jeweils eine halbe Stelle ausgeweitet und ein Projekt zur Weiterentwicklung der Internationalisierung und Willkommenskultur im Studentenwerk Leipzig aufgesetzt werden.
Auch im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Willkommenskultur, der Barrierefreiheit, der psycho-sozialen Betreuung der Studierenden sowie der Familienfreundlichkeit ganz oben auf der Agenda. “Dank des erweiterten finanziellen Spielraumes können wir die kurzfristige Umsetzung von sozialen Projekten im Gesamtumfang von über 80.000 Euro noch in 2015 in Angriff nehmen, darunter u. a. den Ausbau der Beratungsangebote für Studierende und die Erweiterung der flexiblen Kinderbetreuung in Prüfungszeiten”, schildert Geschäftsführerin Anja Schönherr. Erstmals sei das Studentenwerk in der Lage, eine eigene Stelle speziell für die soziale Beratung und Betreuung internationaler Studierender zu schaffen. “Mit verbesserten Angeboten zur Unterstützung am Hochschulort möchten wir dazu beitragen, dass sich ausländische Studierende bei uns willkommen fühlen und ihr Studium erfolgreich abschließen”, so Anja Schönherr.
Auch Dr. Stephan Fischer vom Studentenwerk Freiberg stellt fest: “Wir hatten bisher nicht die Möglichkeiten zu erfassen, wo wir die Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention noch verbessern müssen, wie die bereits bestehenden Angebote von uns und den Hochschuleinrichtungen zum Thema Senkung der Abbrecherquote sinnvoll ergänzt werden können und welche Formen zur Kinderbetreuung zusätzlich in unserem Angebotskatalog Platz finden sollten. Diese zusätzliche Förderung lässt uns nicht nur die Pläne hierfür erstellen, sondern auch deren Umsetzung durchführen.”
Keine Kommentare bisher