Die Bundesregierung hat heute eine Gesetzesvorlage beschlossen, nach der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland ebenfalls nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt werden sollen. Demnach müsste auch Sachsen ab dem 1. Januar 2016 mit bis zu 1.500 minderjährigen Flüchtlingen rechnen.
Dazu erklärt Patrick Schreiber, CDU-Abgeordneter und Vorsitzender des Sächsischen Landesjugendhilfeausschusses:”Es ist wichtig und unsere Pflicht, minderjährigen Flüchtlingen Schutz und eine altersgerechte Unterbringung zu bieten. Allerdings sind wir in Anbetracht der zu erwartenden Zahlen im Freistaat vor zahlreiche Probleme gestellt, die es bis zum Jahresende zu lösen gilt. Ich begrüße deshalb die vom Sächsischen Sozialministerium eingerichtete Stabsstelle zur Koordination mit den Kommunen.
Zunächst einmal ist die adäquate Unterbringung durch die örtlichen Jugendämter in Kooperation mit dem Freistaat zu klären. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden müssen. Die Voraussetzungen dafür müssen gemeinsam mit den Kommunen unverzüglich geschaffen werden. Bereits jetzt gestaltet sich die Inobhutnahme von Kindern in Pflegefamilien schwierig, da der Bedarf an Pflegeeltern kaum gedeckt werden kann. Zudem wird mit Blick auf traumatisierte Kinder und Jugendliche das Vorhalten einer psychologischen Betreuung bis hin zu Therapieplätzen unerlässlich sein.
Außerdem ist zu klären, ob ausreichend Intensivdeutschkurse für Jugendliche bereitgestellt werden können. Mir erscheint es sinnvoll, im nächsten Schritt Berufsvorbereitungskurse für Jugendliche ab 16 Jahren anzubieten und gleichzeitig Partnerschaften mit Lehrbetrieben zu schließen, um den jungen Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung anbieten zu können.
Zuletzt wird aber auch die Frage zu beantworten sein, wie die deutlichen Mehrkosten finanziert werden. Dies darf nicht zu einer weiteren Mehrbelastung der Kommunen im Bereich der Jugendhilfe führen. Hier erwarte ich eine Beteiligung des Bundes.”
Keine Kommentare bisher
Asyl- und Ausländerproblematik ist Aufgabe des Bundes.
Das Mindeste, was deshalb erfolgen muss ist eine 100,0 %-tige Begleichung der dafür erforderlichen Aufwendungen durch den Bund. Ohne wenn und aber. Geschieht das nicht, sind gewaltige Probleme vorprogrammiert. Auch in Leipzig, wo die Stadt bzw. das Jugendamt nicht einmal in der Lage sind, eigene Probleme in den Griff zu bekommen.
Wie sollen die Leute noch verstehen, dass einerseits das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, und auf der anderen Seite womöglich Geld für nur schwer lösbare Aufgabe abgezwackt werden muss. Das kann nicht gut gehen.