Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Betreuungsgeld des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Es wurde bisher unter der Voraussetzung gezahlt, dass Eltern ihre Kinder selbst betreuen und dafür nicht in eine Kita oder in eine geförderte Tagesbetreuung geben. Der Freistaat Sachsen zahlt bisher neben dem Betreuungsgeld des Bundes ein Landeserziehungsgeld bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes. Dazu erklärt Anja Jonas, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen: "Die CSU hat heute mit einem ihrer Prestigeprojekte eine krachende Bauchlandung vor dem Bundesverfassungsgericht erlebt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass allein die Bundesländer darüber entscheiden, ob und in welcher Form eine solche familienpolitische Leistung gewährt wird."
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht jetzt auch die Zukunft des sächsischen Landeserziehungsgeldes auf dem Prüfstand. Die finanzielle Lücke durch den Wegfall des Bundeserziehungsgeldes sollte jetzt nicht durch neues Landesgeld ausgeglichen werden. Stattdessen fordern wir eine stärkere finanzielle Unterstützung des Freistaates für eine zeitlich flexiblere Kinderbetreuung in Kitas und bei Tagesmüttern/-vätern. Dies würde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich verbessern.
Junge Eltern in Sachsen haben oft ein Problem, während ihrer Arbeitszeit am frühen Abend oder auch am Wochenende ein passendes Betreuungsangebot zu finden. Es ist daher eine sinnvolle Aufgabe des Freistaates, entsprechende Angebote finanziell zu fördern. Dafür Geld einzusetzen ist allemal klüger als Eltern mit finanziellen Anreizen davon abzuhalten, ihr Kind in eine Kita oder Tagesbetreuung zu geben. Die Wahlfreiheit der Eltern, ob sie ihr Kind über längere Zeit selbst betreuen oder nicht, muss nicht durch eine staatliche ‚Kita-Fernbleibe-Prämie’ beeinflusst werden.”
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