Zur Verabschiedung des Gesetzes zur "Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" im Bundestag am heutigen Donnerstag, 2. Juli 2015, erklärt Daniela Kolbe: "Auch wenn das Gesetz ein Kompromiss der Großen Koalition ist - das Gesetz pauschal als Asylrechtsverschärfung zu verurteilen, geht völlig am Inhalt vorbei. Es setzt wichtige humanitäre Verbesserungen um, die viele Menschenrechtsorganisationen seit Jahren fordern. Die einseitige negative Darstellung des Gesetzes durch Bleiberechtsinitiativen und die Medien entspricht schlicht nicht den Tatsachen.
Dass das Gesetz – wie vielfach behauptet – die Abschiebungshaft ausweitet, ist ein Märchen. Die Rechtsgrundlage für Inhaftierungen bestand bereits in der Vergangenheit und bleibt unverändert. Die Neuregelungen setzen europarechtliche Verpflichtungen um und schreiben zum Teil nur das gesetzlich fest, was die Rechtsprechung seit Jahren urteilt. An einigen Stellen wird sogar entschärft, indem eingrenzende Formulierungen die Darlegungs- und Begründungslast für Behörden und Gerichte erhöhen.
Tatsache ist: Das Gesetz lockert die geltenden Bestimmungen und schafft neue Perspektiven für viele Geflüchtete. Mit der großzügigen, stichtags- und altersunabhängigen Bleiberechtsregelung erhalten langjährig Geduldete erstmals eine dauerhafte Perspektive in Deutschland. Das Gesetz beendet damit die langjährige Praxis der Kettenduldungen. Die SPD hat zudem durchgesetzt, dass gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann: Durch die Verankerung einer Ausbildung als Duldungsgrund im Gesetz geben wir jungen Asylsuchenden und Geduldeten ebenso wie deren Arbeitgebern Rechtssicherheit, dass sie nicht während der Ausbildung abgeschoben werden. Das erleichtert den Arbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge erheblich.
Insgesamt werden wir mit diesem Gesetz viele der mehr als 130.000 Geduldeten aus der Warteschleife ohne festen Aufenthalt herausholen können.”
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