Anlässlich der Diskussion um ein mögliches drittes Hilfspaket an Griechenland erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla, Mitglied im Finanzausschuss: "Die Möglichkeit ein neues Hilfspaket abzuschließen, liegt nicht vor, falls es rein rechtlich nicht zu einer Vereinbarung mit dem ESM kommen kann.
Gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss ein Memorandum of Understanding (“MoU”) ausgehandelt sowie eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität abgeschlossen werden (im Grunde handelt es sich um einen Vertrag, der jedoch als Vereinbarung bezeichnet wird). Beide Vertragspartner müssten folglich entsprechende Bedingungen erfüllen. Die grundsätzliche Voraussetzung für eine mögliche Vereinbarung liegt nicht vor, da die griechische Regierung
– bereits vor Aufnahme der Verhandlungen bekundet hat, dass sie Reformauflagen nicht akzeptieren wird
– durch den griechischen Volksentscheid vom 5. Juli 2015 gebunden ist, keine Reformauflagen zu akzeptieren
Wenn ein Vertrag nicht zustande kommen kann, dürfen folglich auch keine Verhandlungen aufgenommen werden. Einen entsprechenden Bundestagsbeschluss zur Aufnahme von Verhandlungen erwarte ich daher nicht. Die Arbeitsebene der Eurogruppe bzw. der Europäischen Kommission spricht jedoch zurzeit über die Thematik, da ein Antragsersuch seitens der griechischen Regierung beim ESM eingegangen ist.
Frisches Geld kann Griechenland folglich nur durch eine eigene Währung erhalten. Keinesfalls darf die Europäische Zentralbank die ELA-Kredite (Emergency Liquidity Assistance), von derzeit 90 Milliarden Euro, weiter ausweiten. Dies würde den deutschen Steuerzahler unter Umständen Milliarden kosten, ohne dass der Deutsche Bundestag darüber entscheiden kann.
Mit Sorge sehe ich in diesem Zusammenhang das Rotationsprinzip im EZB-Rat, da dieser über ELA-Kredite entscheidet. Im Oktober 2015 sowie im März und August 2016 hat die Deutsche Bundesbank keine Stimme im EZB-Rat.
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