Justizminister Gemkow hat heute die vom Sächsischen Landtag gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zu ihrer Wahl beglückwünscht. So tritt der Präsident des Oberlandesgerichts Ulrich Hagenloch nach der heutigen Wahl seine zweite Amtszeit als berufsrichterliches Mitglied an. Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig wurde zum nichtberufsrichterlichen Mitglied gewählt. Außerdem wurden der Vorsitzende Richter am Landgericht Klaus Kühlborn, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtsanwalt Stefan Strewe und Ordinariatsrat Stephan Thuge zu Stellvertretern gewählt.
Justizminister Sebastian Gemkow: “Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat als Hüter der Sächsischen Verfassung eine besondere Bedeutung für den Freistaat Sachsen. Der Sächsische Landtag wählte heute die Richter des Verfassungsgerichtshofes mit breiter Mehrheit. Das belegt die parteiübergreifende Akzeptanz dieses Verfassungsorgans. Für die Ämter konnten bedeutende Persönlichkeiten aus der Mitte der Gesellschaft gewonnen werden. Ich danke ihnen dafür, dass sie sich in den Dienst dieses Gerichts stellen.”
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen besteht aus fünf Berufsrichtern und vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
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