Sachsens Kommunen bleiben nur noch knapp drei Wochen Zeit, um die Hilfen für die Beseitigung der Flutschäden aus dem Juni 2013 zu beantragen. Darauf hat Umweltminister Thomas Schmidt heute (10. Juni 2015) in der aktuellen Stunde des Sächsischen Landtages erneut hingewiesen. Aktuell haben die Städte, Dörfer und Landkreise knapp 5 600 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 811 Millionen Euro bei den beiden Bewilligungsstellen, der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellt. Das sind knapp drei Viertel der in diesem Bereich erwarteten Anträge.
Am 30. Juni endet nach der Vereinbarung mit dem Bund und den beteiligten Ländern die Frist, in der Anträge möglich sind. “Derzeit sind es rund 2 000 Anträge, die den Bewilligungsstellen, der Sächsischen Aufbaubank und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, noch nicht vorliegen. Daher müssen jetzt alle mitziehen: Die Gemeinden, indem sie die letzten Anträge stellen und die Landkreise, indem sie zügig prüfen und die Anträge dann fristgerecht an die Bewilligungsstellen weiterreichen”, betonte der Minister.
“Im Bereich der kommunalen Infrastruktur hat das Hochwasser vor zwei Jahren mit Abstand die höchsten Schäden angerichtet. Unsere Überprüfung der Wiederaufbaupläne hat sogar noch einmal einen Mehrbedarf ergeben – durch zunächst nicht erkennbare Spätschäden und durch Kostensteigerungen”, so der Minister weiter. Insgesamt wird der Bedarf im Bereich der Kommunen auf mehr als 1,3 Milliarden Euro geschätzt.
Die rechtzeitige Beantragung ist auch für die weiteren Verhandlungen mit dem Bund und den anderen flutbetroffenen Ländern nötig. Bisher stehen Sachsen aus dem Aufbauhilfefonds rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Erst wenn alle Anträge auf Aufbauhilfe auch von den Kommunen vorliegen, wird der endgültige Bedarf belastbar feststehen. Erst dieser Bedarf kann dann auch Grundlage für eine endgültige Verteilung der restlichen Mittel aus dem Aufbauhilfefonds unter den Ländern sein kann.
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