Urlaubszeit ist auch Reisezeit und viele unserer Mitmenschen entfliehen dem Alltag für ein oder zwei Wochen, um auszuspannen. Allerdings kann die im Urlaub getankte Erholung schnell verfliegen, wenn man bei der Heimkehr eine verwüstete und ausgeräumte Wohnung vorfindet.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik Sachsen wurden im vergangenen Jahr im Freistaat 3.869 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 249 Fällen. In 37,4 Prozent der Fälle blieb es beim Einbruchsversuch. Bevorzugte Beute der Einbrecher waren Bargeld, Laptops, Schmuck, Geldkarten, Mobiltelefone und Ausweisdokumente. 22,5 Prozent aller Wohnungseinbruchsdiebstähle in Sachsen konnten im Jahr 2014 aufgeklärt werden.
Ein Wohnungseinbruch kann das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Bewohner nachhaltig beeinträchtigen. Neben dem materiellen Schaden sind häufig auch dauerhafte psychische Störungen Folgen für die Opfer. Daher sollten Sie sich generell um die Sicherung Ihrer vier Wände Gedanken machen.
Hier die Tipps Ihrer Polizei:
– Gekippte Fenster und Terrassentüren sind eine Einladung für Diebe. Lediglich ins Schloss gezogene Türen stellen kaum ein Hindernis für Einbrecher dar.
– Machen Sie deshalb Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit stets zu und verschließen Sie die Haustür immer zweifach.
– Vermeiden Sie den Eindruck, dass Ihre Wohnung oder das Haus zurzeit unbewohnt sind. Ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge, überquellende Briefkästen oder verräterische Anrufbeantworteransagen (“Wir sind im Urlaub”) sind hilfreiche Hinweise für Einbrecher. Auch der nicht gemähte Rasen könnte signalisieren: Hier ist niemand zu Hause.
– Bitten Sie Freunde, Verwandte oder Nachbarn, Ihr Zuhause während der Abwesenheit bewohnt aussehen zu lassen, indem sie z. B. den Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass eine aufmerksame Nachbarschaft entscheidend hilft, den ungebetenen Gästen die Tour zu vermasseln. Sie können auch Zeitschaltuhren nutzen, um Ihre Wohnung zu beleuchten oder das Radio an und auszustellen.
– Nicht weggeschlossene Gartenmöbel oder sonstige Einstiegshilfen sind für Einbrecher geradezu eine Einladung, übers Fenster in die Wohnung einzusteigen. Sichern Sie beispielsweise Ihre Mülltonnen mit einer Kette, damit sie von Einbrechern nicht zweckentfremdet genutzt werden können.
Außerdem bietet die richtige Hausratsversicherung eine Absicherung im Einbruchsfall. Die Hausratversicherung ist neben der Wohngebäudeversicherung die wichtigste Police, um Hab und Gut abzusichern. Sie leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Implosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Ganz wichtig für den Versicherungsschutz ist dabei, dass Einbruchdiebstahl und Vandalismus unverzüglich der Polizei angezeigt werden.
“Versicherungsschutz besteht auch, wenn Gegenstände bei einem Einbruchdiebstahl während der Urlaubsfahrt aus dem Hotelzimmer gestohlen werden”, erklärt Sigrid Woitha, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Zudem gewährleistet die Police auch den Versicherungsschutz, wenn man außer Haus beraubt wird oder Wertsachen nach Androhung von Gewalt herausgegeben wurden.
Damit im Schadensfall kein finanzieller Verlust entsteht, sollten Versicherte jedoch regelmäßig darauf achten, dass die Versicherungssumme für den Hausrat auch dessen Wert entspricht. “Besonders wenn man größere Neuanschaffungen vornimmt, sollte man dies der Versicherung melden, damit die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann”, so Woitha weiter.
Weitere Möglichkeiten, wie man sein Eigentum besser schützen kann, findet man unter www.polizei-beratung.de.
Zudem können sich Ratsuchende hierzu bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.
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