Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow befürwortet den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesrat hat den Entwurf in seiner heutigen Sitzung behandelt.
Justizminister Sebastian Gemkow: “Die angestrebte Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Verfolgung schwerer Straftaten und darüber hinaus ein Mittel zur Abwehr schwerster Gefahren. Die vorgesehenen Maßnahmen können entscheidende Daten liefern, um die Ermittlungen zum Erfolg zu führen.”
Vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden elektronischen Kommunikation wird im Interesse der Sicherheit der Bürger eine Gesetzeslücke geschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2010 die Vorgängerregelung und der Europäische Gerichtshof im Jahre 2014 die entsprechende europäische Richtlinie aufgehoben. Die jetzt geplanten Vorschriften zur Speicherung beschränken sich mit kurzen Höchstspeicherfristen von vier bzw. zehn Wochen sowie mit dem Ausschluss von E-Mails auf das Notwendige.
Damit sind sie im Interesse der Kommunikationsfreiheit vor allem grundrechtsschonend ausgestaltet. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen zudem nur bei Verdacht weniger, besonders schwerer Straftaten und nur auf richterlichen Beschluss auf die gespeicherten Daten zugreifen.
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