Am Montag und Dienstag entschied das Amtsgericht Leipzig zu zwei Vorfällen wegen Beleidigung zu Gunsten des Jobcenters Leipzig. In beiden Fällen hatten die Beklagten, per E-Mail bzw. auf dem Postweg, Mitarbeiterinnen des Jobcenters ausfällig beschimpft bzw. beleidigt. Die Verurteilung geht mit einer Geldstrafe von 300,00 Euro bzw. 500,00 Euro und der Übernahme der Kosten des Verfahrens einher.
Dorit Seebo, verantwortlich für das operative Geschäft im Jobcenter Leipzig: “Bei Beleidigungen unserer Kolleginnen und Kollegen ist unsere Toleranzgrenze sehr niedrig, bei Drohungen und Gewalt hört unser Verständnis auf. Wir arbeiten gemeinsam in einem sozial sehr sensiblen Bereich. Wenn es um die finanzielle Lebensgrundlage geht werden die Gespräche auch emotional. Das können wir gut nachvollziehen. Es gibt jedoch Grenzen, die es aus menschlicher Sicht einzuhalten gilt.”
Schon immer wirbt das Jobcenter Leipzig für Miteinander und gegenseitigen Respekt.
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Wenn es Strafprozesse waren, stimmt die Terminologie nicht ganz. Dann hat der Dienstvorgesetzte des Jobcenters allenfalls Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft müsste dann Anklage erhoben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragt haben. Am Ende hat das Gericht auf Grundlage des angeklagten Sachverhaltes verurteilt. Das Jobcenter hat also nicht gewonnen, da das Jobcenter nicht Kläger war. Man versteht zwar, was gemeint ist, aber es ist wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt.