Auf Reisen kann man bekanntlich etwas erleben - manchmal leider auch Unerfreuliches. Damit sich das Urlaubsabenteuer während der schönsten Zeit im Jahr jedoch nicht in unerwarteten Kosten widerspiegelt, ist es wichtig, vor Reiseantritt wichtige Versicherungen abzuschließen. Es gibt allerhand Möglichkeiten, sich im Urlaub abzusichern. Einige Policen sind dabei unverzichtbar, bei anderen kann das Geld stattdessen getrost in die Urlaubskasse wandern.
Seitens der Versicherer werden oft und gern Paketlösungen angeboten, die gleich mehrere Reiseversicherungen beinhalten. “Solche Angebote sind selten bedarfsgerecht. Besser ist es, die einzelnen Komponenten selbst entsprechend der tatsächlichen Notwendigkeit auszuwählen”, empfiehlt Holger Hinze, Versicherungsexperte von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Als unverzichtbar gilt eine Reisekrankenversicherung. Angefangen von einer ambulanten Behandlung beim Arzt bis hin zu Operationen oder Transporten mit dem Rettungsdienst deckt die Police Kosten ab, die im Krankheitsfall im Ausland anfallen können und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Aber auch Privatversicherte sollten vor einer Reise prüfen, ob sie für diese ausreichend versichert sind. Im Schadensfall können für Urlauber ohne Reisekrankenversicherung extrem hohe Behandlungskosten anfallen. Eine Reisekrankenversicherung gehört demnach – insbesondere auch für Fernreisen – in jedem Fall mit ins Gepäck. Bei Vertragsabschluss gilt es, auf die Details zu achten. “Anstelle eines ‚medizinisch notwendigen’ Rücktransports nach Deutschland sollte der Vertrag einen Rücktransport auch dann gewährleisten, wenn er ‚sinnvoll und vertretbar’ ist”, erklärt Hinze weiter.
Wer eine teure Reise bucht, ist zudem mit dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gut beraten. Die Police springt ein, wenn triftige Gründe vorliegen, die Reise nicht antreten zu können. Krankheits-, Unfalls- oder Todesfall der Reisenden oder auch der Angehörigen sind unverzüglich dem Versicherer zu melden. Urlauber ohne Reiserücktrittskostenversicherung müssen die Stornokosten selbst berappen. “Besonders zu empfehlen ist eine Reiserücktrittsversicherung demnach bei lange im Voraus gebuchten Reisen sowie für ältere Menschen, aber auch für Familien mit Kleinkindern, die eventuell kurzfristig krank werden können”, so Hinze.
Dagegen sind gesonderte Reisehaftpflicht- und Unfallversicherungen nicht sinnvoll, wenn diese Verträge schon als private Policen vorhanden sind. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel uneingeschränkt auch für das Ausland.
Ebenfalls nicht nötig ist eine Reisegepäckversicherung. “Wenn beispielsweise Taschen und Koffer entwendet werden, liegt die Beweislast immer beim Versicherten. Er muss den Beweis erbringen, dass sein Gepäck und Wertgegenstände gesichert bzw. beaufsichtigt waren. Zudem ist das Reisegepäck im europäischen Ausland auch über die Hausratversicherung u. a. gegen Schäden durch Raub und Einbruchdiebstahl geschützt”, informiert Hinze weiter.
Doppelversicherungen sollten vermieden werden. Vor dem Abschluss von Reiseversicherungen lohnt es sich deshalb, bereits bestehende private Versicherungsverträge auf ihre Reisetauglichkeit zu prüfen.
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen stehen für eine persönliche oder telefonische Beratung rund um das Thema Reiseversicherungen zur Verfügung. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.
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