Am 1. Juli 2015 ist der Startschuss für das neue ElterngeldPlus, das im November 2014 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können von der neuen Regelung profitieren. Wenn diese nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können sie die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate.
Das einkommensabhängige Elterngeld wird dabei auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert.
Wenn beide Elternteile sich entscheiden, Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich zu teilen, bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Darüber hinaus können Mütter und Väter nun 24 statt wie bisher zwölf Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Katharina Kleinschmidt, Vorsitzende der ASF Leipzig, stellt fest: “Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt hin zur Gleichstellung. Frauen und Männern wird es künftig besser gelingen, die familiäre Sorge und den Beruf partnerschaftlich zu teilen”.
Das ElterngeldPlus erlaubt den Eltern eine höhere Zeitsouveränität – Voraussetzung dafür, dass insbesondere mehr Frauen Karriere leben können und dass Männer mehr Zeit für die Familie haben.Die SPD löst damit ein weiteres Wahlversprechen ein: Eine moderne Gleichstellungspolitik fördert Zeit für Familie. Damit ist das ElterngeldPlus auch eine Etappe hin zu der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgeschlagenen Familienarbeitszeit. Kleinschmidt: “Umfragen und Untersuchungen bestätigen, dass sich die Mehrzahl der jungen Familien eine gemeinsame Familienarbeit und Berufsverläufe ohne große Brüche wünschen. Viele Mütter würden gerne mehr arbeiten, und viele Väter würden gerne mehr Zeit mit der Familie verbringen. Dazu leistet das neue ElterngeldPlus einen wichtigen Beitrag.”
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