Heute hat sich der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der Koalition von CDU und SPD "Wolfspopulation im Freistaat Sachsen" beschäftigt. Dazu erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für den ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft in der CDU-Fraktion Andreas Heinz: "Die Wiederansiedelung und Ausbreitung der Wölfe in Sachsen stößt bei den Menschen auf unterschiedliche Standpunkte. Freude und Faszination genauso, wie Verunsicherung und sogar grundsätzliche Ablehnung verbunden mit der Forderung, die Wölfe zu bejagen."
“Aber weder eine isolierte Betrachtung alleine unter Artenschutzgesichtspunkten noch das Schüren von Angst auf Wölfe führt am Ende zu tragfähigen Lösungen. Nach wie vor müssen Vertreter der verschiedenen Interessengruppen aus den Bereichen Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz und Tourismus, aus Bundes- und Landesverwaltung, aus den Kommunen gemeinsam die erkannten Probleme analysieren, Lösungen suchen und auf diese Art am Managementplan mitarbeiten. Dieser seit nahezu fünf Jahren praktizierte dynamische Prozess hat sich vorbildlich bewährt und muss nun weiter entwickelt werden.
Im Jahr 2013 konnten zehn Wolfsrudel in Sachsen in Ostsachsen nachgewiesen werden, dazu kommen Paare und bisher noch allein lebende Wölfe. Die Etablierung weiterer Rudel in bisher nicht vom Wolf besiedelten Landesteilen ist absehbar. Damit kann die Entwicklung der Population als im artenschutzrechtlichen Sinn positiv, aber auch als weiter konfliktträchtig bezeichnet werden. Uns muss es gelingen, den Wolf in Sachsen zu schützen, ohne dabei die Bedenken der Kritiker zu ignorieren.
Mit unserem Antrag sehen wir im bestehenden Monitoringsystem eine Grundvoraussetzung, um das Wolfsmanagement weiter zu entwickeln. Diese Arbeit ist umso wichtiger, als der Wolf jetzt im Jagdrecht verankert ist und damit auch dem besonderen Schutz und Obhut der Jägerschaft übergeben wurde. Nun gilt es darauf hinzuwirken, dass sich tatsächlich auch alle betroffenen Jäger an diesem Monitoring beteiligen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der “günstige Erhaltungszustand” der hier lebenden Wölfe auch langfristig nachgewiesen werden kann. Wir fordern, den Schutzstatus anhand der Populationsentwicklung ständig zu überprüfen. Zudem sollten wir überlegen, die erhöhten Aufwendungen für die Nutztierhalter, wie beispielsweise die Futterkosten für Herdenschutzhunde, in die Förderung einzuarbeiten.”
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