Umweltminister Thomas Schmidt hat heute auf der Umweltministerkonferenz in Bad Staffelstein erneut auf die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen für Landwirte hingewiesen, wenn deren Flächen bei Hochwasser geflutet werden müssen. "Wir brauchen dazu in Deutschland einheitliche Regelungen", sagte der Minister. "Wenn die Flutung von landwirtschaftlichen Flächen bei Hochwasser notwendig ist, müssen deutsche Landwirte einen Ausgleich nach den gleichen Maßstäben erhalten.
Alles andere als eine Gleichbehandlung würde die Akzeptanz für Hochwasserschutzmaßnahmen unter den Landwirten deutlich verringern und so auch die Ziele des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes konterkarieren.”
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) beinhaltet überregional wirksame Maßnahmen zur Schaffung von Poldern, Hochwasserrückhaltebecken, zur Deichrückverlegung und zur Beseitigung von Schwachstellen mit einem Finanzbedarf von insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Die Erarbeitung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms wurde auf einer Sonder-UMK im September 2013 beschlossen. Sachsen hat für das NHWSP Hochwasserschutzprojekte im Finanzumfang von 288 Millionen Euro angemeldet. Dazu gehören die Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau und der Polder Löbnitz an der Vereinigten Mulde, das Poldersystem an der Elbe in Nordsachsen sowie das Hochwasser-Rückhaltesystem an der Freiberger Mulde.
Im Freistaat Sachsen wurden seit 2002 2,1 Milliarden Euro in die Schadensbeseitigung und in den präventiven Hochwasserschutz an Gewässern investiert. Bis 2020 sind weitere Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro vorgesehen.
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