Laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel zum Thema Kontrollbereiche und Kontrollstellen wurden in Leipzig im 1. Quartal 2015 insgesamt 10 Kontrollbereiche eingerichtet, acht davon bei den Aufmärschen von Legida. Dies übersteigt die Zahl von Kontrollbereichen, die in Leipzig in den vergangenen fünf Jahren im gesamten Jahr eingerichtet wurde.

Dazu Juliane Nagel: “Dies muss als Verschärfung der fragwürdigen polizeilichen Praxis gewertet werden. In sogenannten Kontrollbereichen, die nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 Sächsisches Polizeigesetz mit Zustimmung des Innenministeriums eingerichtet werden können, sind die Schwellen für polizeiliches Handeln herabgesetzt. Menschen können hier verdachts- und anlasslos kontrolliert und durchsucht werden.

Die Polizei verfügt damit per Gesetz über die Definitionshoheit, welche Personen sich an welchen Orten zu welchen Zeitpunkten unbehelligt aufhalten dürfen. Durch den (Frei-)Staat kontrolliert werden die, die nicht ins Raster einer vorgegebenen Normalität passen bzw. die, die Feindbildern entsprechen. Hierfür braucht die Polizei weder einen konkreten Anfangsverdacht noch eine konkrete Gefahr.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen stellen einen gravierenden Eingriff in die Rechte der informationellen Selbstbestimmung dar. Genau wie bei der polizeilichen Dauer-Videoüberwachung öffentlicher Räume wird dabei die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Aus dieser Praxis spricht die Logik des Überwachungsstaates. Nicht durch konkrete Personen verübte Straftaten sind Anlass polizeilichen Handelns, nein allein der Aufenthalt an definierten “gefährlichen Orten” macht verdächtig. Diese Praxis ist nicht nur aus Grundrechtserwägungen abzulehnen, ihr Wirkung für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist auch fragwürdig. Zum wiederholten Mal antwortet die Staatsregierung auf meine Frage nach der Wirkung der Kontrollbereiche auf die Verhinderung oder Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, dass es hierzu keine Erkenntnisse geben würde. Ergo: Hier werden ins Blaue hinein Grundrechte verletzt. Nicht zuletzt wurde wie bereits beim ausgedehnten Kontrollbereich rund um den Jahreswechsel 2014/2015 nicht über deren zeitliche und räumliche Ausdehnung informiert. Es mangelt also auch an Transparenz polizeilichen Handelns.

Dass u. a. aktenkundig gewaltbereite und -suchende Hooligans Anlass für die Einrichtung von Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Legida-Märschen gewesen sein sollen, wirkt wenig überzeugend. Auch ohne die Einrichtung von Kontrollbereichen kann die Polizei – insofern ein tatsächlicher Anfangsverdacht besteht – Personen kontrollieren und durchsuchen. Dies wird häufig bei Demonstrationen durch Vorkontrollen praktiziert. Zudem hat sich die Polizei bei den Legida-Versammlungslagen massiv dem Instrument ziviler PolizeibeamtInnen bedient. Bei den Versammlungslagen am 23. März waren es 80 und am 30. März noch 70.Die Wirkung der Kontrollbereiche auf demokratischen Protest waren erheblich: Immer wieder wurden Personen mit Verweis auf dieses Instrument von verschiedenen Orten verwiesen.”

Dass Kontrollbereiche nicht unwidersprochen hinzunehmen sind, zeigt die Position des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Im Rahmen der Verhandlung der Klage einer von Identitätsfeststellung und Durchsuchung Betroffenen äußerte das OVG grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Gefahrengebieten, dem Äquivalent der sächsischen Kontrollbereiche. Durch die Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse würde die Verhältnismäßigkeit und auch das Grundgesetz verletzt werden, so die RichterInnen. Ein finales Urteil wird am 13. Mai erwartet.

Juliane Nagel appelliert an die Betroffenen von willkürlichen Polizeikontrollen dem Beispiel von Hamburg zu folgen und willkürliche Kontrollen der Polizei nicht unwidersprochen zu lassen.

Antwort auf die Kleine Anfrage:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1278&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Keine Kommentare bisher

Juliane Nagel appelliert an die Betroffenen von willkürlichen Polizeikontrollen dem Beispiel von Hamburg zu folgen und willkürliche Kontrollen der Polizei nicht unwidersprochen zu lassen.

Frau Nagel, weshalb vergleichen Sie Äpfel mit Bananen? Oder mögen Sie kein Obst? Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollen, wir sind nicht in Hamburg, sondern in Leipzig. Es ist schlimm, dass Leipzig die einzige Stadt in den neuen Bundesländern ist, wo solche polizeiliche Maßnahmen erforderlich sind. Es ist schlimm, wie hier versucht wird den schwarzen Peter der Polizei zuzuschieben. Was meinen Sie denn mit “nicht unwidersprochen zu lassen”? Wer sind bzw. waren denn die Betroffenen? Werden jetzt neue Betätigungsfelder in Leipzig gesucht, nachdem Legida, was zu erwarten war, kaum noch Beachtung findet?

Schreiben Sie einen Kommentar