Zu den Äußerungen der sächsischen CDU zur sogenannten Homo-Ehe erklärt Eva Jähnigen, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Gleiche Rechte für alle! - das muss ein Maßstab von Politik in der Demokratie sein. Und darum reicht es noch lange nicht. Anstatt Familien erster und zweiter Klasse zu konstruieren, sollte sich Sachsens CDU der gesellschaftlichen Realität öffnen.

Wir Grünen meinen: Deutschland sollte sich ein Beispiel an Irland nehmen und die Ehe für alle gesetzlich verankern.”

“Die sächsische CDU beweist einmal mehr ihre Rückwärtsgewandtheit. Während die Bundes-CDU diskutiert, setzen Sachsens CDU-Generalsekretär Kretschmer und Fraktionschef Frank Kupfer auf Blockade und bekommen dafür die Rückendeckung von Ministerpräsident und Landesparteichef Stanislaw Tillich.”

“Sachsen ist nach wie vor das Schlusslicht bei der Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz. Von der Gleichstellung in den kommunalen Satzungen sind wir meilenweit entfernt. So kommt es in Sachsen immer noch vor, dass gleichgeschlechtliche Elternpaare in Kitas nicht vom Geschwisterbonus profitieren und diese Eltern erst auf dem Klageweg zu ihrem Recht kommen.”

“Wir Grüne wollen die anhaltende Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren in Sachsen beenden. Darum werden wir unseren Antrag ‘Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen umsetzen’ auf die Tagesordnung des Juni-Landtagsplenums setzen. Die CDU/SPD-Staatsregierung sieht allerdings keinen Handlungsbedarf, wie aus der Stellungnahme von Innenminister Markus Ulbig (CDU zu unserem Antrag hervorgeht.”

“Für ‘gleiche Rechte für alle’ müssen aber endlich die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf Landes-, Kommunal- und auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden.”

Grüner Antrag ‘Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen umsetzen’ (Drs. 6/1254):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1254&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0

Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag Drs. 6/1254:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1254&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Hintergrund: Eine Dresdner Bürgerin klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Beitragsbescheid der Stadt Dresden für die Kitabetreuung ihres Kindes (1 K 1724/11). Sie machte geltend, dass sie ihr Kind gemeinsam mit dem Kind ihrer Lebenspartnerin aufzieht, das bereits in einer Dresdner Kita betreut wird. Die Stadt Dresden behandelte sie jedoch als alleinerziehende Mutter und ließ nicht zu, dass das Kind als zweites Zählkind der Familie preiswerter betreut wurde.

Am 22.01.2014 gab das Verwaltungsgericht der Klage in einem Urteil unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichtes vom 19.02.2013 (Az. 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09) vollständig Recht.

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