Seit Jahren hat der Sächsische Kanu-Verband (SKV) zur Sanierung des Wehres in Trebsen an der Mulde Stellung genommen, Pressemitteilungen und Gutachten abgegeben, um frühzeitig darauf hinzuwirken, dass eine naturnahe Nutzung für den Kanuwander- und -freizeitsport auch nach Abschluss der Baumaßnahmen möglich ist. Da das Landratsamt Leipziger Land auf den Betreiber des Wehres hinsichtlich des Baus eines Kanufischpasses, welcher die optimalste Lösung für das Passieren dieses Wehres wäre, keinen Einfluss nehmen könne, sagte es dem Sächsischen Kanu-Verband zumindest eine Beteiligung an der Planung für eine dann notwendige Umtragestelle zu.

Diese zugesagte Beteiligung sah nunmehr so aus, dass dem Sächsischen Kanu-Verband seitens des Landratsamtes eine bereits abgeschlossene, mit ihm nicht abgestimmte Planung vorgelegt wurde. Darin wurden jedoch weder die vom SKV dazu bereits vorab geäußerten Hinweise berücksichtigt, noch findet sich sein Vorschlag wieder, die Umtragestrecke gleich zu halten oder, wenn möglich, zu verkürzen. Im Gegenteil – die nunmehr geplante Umtragestrecke ist ca. 100 Meter länger, als die bisherige. Das Landratsamt Leipziger Land hat hier seine dem Sächsischen Kanu-Verband gegebene Zusage nicht gehalten und ihn nicht bereits in der Planungsphase beteiligt. So kann die Beteiligung von Bürgern und der Träger öffentlichen Interesses nicht funktionieren, auf diese Art und Weise nehmen Behörden das ehrenamtliche Engagement von Bürgern für unser Gemeinwesen nicht ernst!

Doch der SKV lässt dies nicht auf sich beruhen. Er hat gegenüber dem Landratsamt Leipziger Land nochmals Stellung genommen und einen Vorschlag unterbreitet, bei dessen Umsetzung die Umtragestrecke am Wehr Trebsen nach Abschluss der Baumaßnahmen in etwa gleich lang, wie vorher, wäre. Das ist im Interesse der Kanuten und Paddelfreunde, die die Mulde im Kanu erleben und befahren möchten.

Dieses Verhalten des Landratsamtes ist jedoch kein Einzelfall, wenn es um Zusagen und Versprechen von Politik, Behörden und Wirtschaft geht. So versprachen Verantwortliche aus Politik und Behörden immer wieder, dass sie die Seen des Leipziger Neuseenlands und die anderen Leipziger Gewässer nicht allgemein für Motorboote freigeben wollen. Es würde darauf allenfalls Elektromobilität geben.

Jetzt hat man, entgegen dieser wiederholten Versprechen, den Zwenkauer See für alle Motorbootstypen freigegeben. Wie diese Freigabeentscheidung mit der von Politik, Behörden und Wirtschaft allseits propagierten naturschonenden Erholungs- und Freizeitnutzung des Neuseenlands vereinbar sein soll, ist nicht nachzuvollziehen.

Auch hier stimmen Wort und Tat nicht überein.

Drittes Beispiel ist der Leipziger Floßgraben. Hier hat die Stadt Leipzig den Floßgraben im Frühjahr entkrauten sowie entholzen lassen und damit jegliches Leben auf der Gewässersohle im wahrsten Sinne des Wortes geschreddert. Für dieses Handeln gibt es weder eine wasser- oder naturschutzrechtliche Grundlage, noch eine wasserwirtschaftliche Begründung.

Im Nachgang erlässt die Stadt Leipzig dann 2015 eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Floßgrabens, mit dem insbesondere der Eisvogel geschützt werden soll. Darin sind zum einen ein Verbot der Durchfahrt für Motorboote und zum anderen nicht nachvollziehbare, beschränkte Durchfahrtzeiten für den Gemeingebrauch durch den Kanuwandersport und die Kanutouristik festgeschrieben.

Für RANA-Boote schon. Foto: SKV
Für RANA-Boote schon. Foto: SKV

Im völligen Widerspruch zu dieser Verfügung wird dann plötzlich ab dem 1. Mai 2015 die Befahrung des Floßgrabens für drei Motorboote der RANAboot GmbH ohne zeitliche Beschränkungen erlaubt. Am 1. Mai 2015 verhinderte noch ein querliegender Baum, der für Kanusportler und damit für den Gemeingebrauch kein Hindernis darstellte, aber aus Sicht von Ornithologen durchaus als Ansitzwarte für den Eisvogel dienen konnte, die ungehinderte Durchfahrt für die RANAboote. Lag der Baum auch am Montag, den 4. Mai 2015 (siehe Foto) noch dort, wo er umgefallen war, wurde er bis zum Ende der gleichen Woche sauber abgesägt (siehe Foto)! Mit dieser klaren, vorsätzlichen Verletzung der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig, nach der Sitzwarten (Äste) für den Eisvogel im Gewässerumgriff des Floßgrabens nicht entfernt werden dürfen, wurde unter den Augen der Stadt Leipzig ganze Arbeit geleistet, um den Weg für die RANAboote frei zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Verstoß geahndet wird.

Der Sächsische Kanu-Verband könnte sich in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden eine für alle Beteiligten vertretbare Regelung für die Befahrung des Floßgrabens mit folgenden Eckpunkten vorstellen: Die Bootsanzahl wird in der Brutzeit pro Tag beschränkt. Diese für die Brutzeit beschränkte Bootsanzahl wird in jeweils gleich großen Kontingenten auf den organisierten Kanuwandersport unter dem Dach des Deutschen Kanu-Verbandes, für Verleihboote und für Paddler mit privaten Booten verteilt. Motorbootverkehr wäre entsprechend der Allgemeinverfügung komplett untersagt. Die Umsetzung einer solchen Regelung könnte z. B. über eine Anmeldehotline und/oder ein Anmelde-Internetportal erfolgen.

Wir verweisen im Übrigen nochmals auf unsere diesbezüglichen Medieninformationen und Stellungnahmen zu den o. g. Themen auf unserer Internetseite, http://www.kanu-sachsen.de.

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