Nach zweitägiger Beratung ging heute die Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern in Potsdam zu Ende. Neben der Vorratsdatenspeicherung, dem Einsatz von V-Leuten und der Asyl- und Flüchtlingspolitik stand der verbesserte Schutz von Polizei und Rettungskräften im Mittelpunkt.

Zu der gemeinsam verabschiedeten “Potsdamer Erklärung” sagt Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: “Ein Hauptthemenfeld war das deutschlandweit gestiegene Aggressions- und Gewaltpotenzial gegen Polizei und Rettungskräfte – nicht selten mit einem politisch-extremistischen Hintergrund. Als Innenpolitiker der Union sind wir uns einig, dieser Entwicklung entschieden entgegen zu treten. So ist es ein Ziel, das Strafrecht entsprechend anzupassen, dass Angriffe auf Amtsträger von Polizei und Justiz sowie andere Einsatz- und Rettungskräfte ein besonderes Unrecht darstellen, unabhängig vom Vorliegen einer Vollstreckungshandlung. Darüber hinaus plädieren wir dafür, verschiedene Einsatzbereiche der Polizei zukünftig mit Distanzelektroschockgeräte, sogenannten Tasern, und Body-Cams – kleine Schulterkameras, die bestimmte Einsätze der Polizei visuell festhalten können – auszustatten.

Einig sind wir uns ebenfalls darüber, dass der Einsatz von V-Leuten auch in Zukunft für den Informationsgewinn des Verfassungsschutzes unverzichtbar ist. Deren von der rot-rot-grünen Landesregierung in Thüringen angestrebte weitgehende Abschaffung stellt nach unserer Auffassung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Gleichwohl fordern wir nach den Defiziten bei der Aufklärung der Verbrechen der NSU-Terrorzelle auf Bundesebene die Anforderungen an die Auswahl von V-Leuten gesetzlich zu regeln.

Zum Schutz der Bürger vor Terrorismus und Schwerstkriminalität haben die Innenpolitiker erneut die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung eines Gesetzes für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland begrüßt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wurden die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt.

Mit Blick auf die rapide steigenden Zahlen der Asylsuchenden in Deutschland bekräftigen wir abermals, dass die Bundesrepublik ihrer humanitären Verantwortung gegenüber Asylsuchende und Flüchtlinge gerecht wird. Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Mai 2015 zur grundsätzlichen Verteilung der Flüchtlinge in der gesamten Europäischen Union. Dies ist ein erster Schritt zu einem umfassenden Konzept für die Steuerung der Zuwanderung nach Europa. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Dabei müssen die Maßnahmen der Integration und die Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Gleichzeitig müssen jene konsequent zurückgeführt werden, deren Asylanträge abgelehnt worden sind.”

Die “Potsdamer Erklärung”:
http://www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/content/Pressemitteilungen/150528_Potsdamer_Erklaerung_Verbesserter_Schutz_fuer_Polizei_und_Rettungskraefte.pdf

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar