Kurkuma, auch Gelbwurz(el) oder Gelber Ingwer genannt, ist allgemein als Gewürz mit gelbfärbender Wirkung bekannt. Doch nicht nur würzen soll es können, sondern auch vor Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer und Krebs schützen oder Entzündungen bekämpfen, gleich einem Arzneimittel. Dies jedenfalls versprach die Werbung für eine Gewürzprobe, welche die Elster-Apotheke in Leipzig im März 2015 an ihre Kunden verteilt hat.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält derartige Werbeversprechen für wettbewerbswidrig und bewertet diese als Verbrauchertäuschung.
Sie hat die Inhaberin der Elster-Apotheke in Leipzig aufgefordert, solche Behauptungen für ein Lebensmittel künftig zu unterlassen. Diese hat sich auch dazu verpflichtet, ab sofort derartige Aussagen für dieses Gewürz nicht mehr zu verwenden. “Das ist gut so, allerdings nur ein kleiner Schritt in Richtung ehrlichere Gesundheitswerbung für Lebensmittel”, meint Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihrer Einschätzung nimmt die unzulässige und teilweise völlig überzogene Werbung mit Gesundheitsversprechen gerade für Pflanzenstoffe enorm zu. Auch in medialen Meinungs-/Bewertungsforen stößt man auf eine Flut unzutreffender und absurder Wirkaussagen, die es kritisch zu hinterfragen gilt.
Verbraucher sollten sich nicht dazu verleiten lassen, Lebensmittel – sei es als Gewürz oder komprimiert in einer Kapsel zur Nahrungsergänzung – zu verwenden, in der Annahme, es könnte ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung oder Vorbeugung einer Krankheit sein.
Daher sind Angaben für Lebensmittel, die die Vorbeugung, Linderung, Besserung oder gar Heilung von Krankheiten versprechen, per se verboten. Lebensmittelwerbung, welche die Reduzierung eines Krankheitsrisikos verspricht, also die Senkung eines Risikofaktors, der für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen ursächlich sein kann (nicht muss), darf nur dann angebracht werden, wenn sie gesetzlich zugelassen wurde.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit ähnlichen Erfahrungen oder Feststellungen können sich über das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Internetportal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de direkt beschweren, wenn sie sich durch die Werbung für Lebensmittel bzw. deren Kennzeichnung getäuscht sehen.
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