Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag Susanne Schaper erklärt angesichts der bestehenden Möglichkeit, unter bestimmten Umständen weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld zu erhalten: "Ja, es gibt Menschen, die in die sogenannte Krankengeld- Falle gelangen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Krankgeschriebene nicht am letzten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit, sondern erst am Folgetag wieder zum Arzt geht.
Die berühmt-berüchtigte Krankengeld-Falle besteht also darin, dass die Krankschreibung eines Arztes immer erst ab dem Tag nach dem Praxisbesuch gilt. Sie gilt nicht für den Tag des Arztbesuchs selbst.
Wer also krankgeschrieben ist und eine Folgebescheinigung braucht, der muss am letzten vom Arzt bescheinigten Krankheitstag bereits in der Praxis seine AU-Bescheinigung abholen. Geht er nicht an diesem letzten Tag, sondern erst am Tag danach, klafft eine Lücke: ein Tag ohne AU-Bescheinigung. Dieser fehlende Krankheitstag hat sehr schmerzhafte Folgen vor allem für länger erkrankte Patienten. Sie setzen mit einer solchen Lücke ihr Krankengeld gleich ganz aufs Spiel – das bestätigte höchstrichterlich bereits im März 2014 das Bundessozialgericht (BSG) (Az.: B 1 KR 17/13 R). Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Versicherte sich im Krankengeldbezug grundsätzlich zwingend vor Ablauf der letzten Bescheinigung erneut ärztlich krankschreiben lassen müssen, zur Not auch sonntags durch den hausärztlichen Notfalldienst. Ansonsten entfällt der Krankengeldanspruch.
Es gibt weitere Konstellationen der Krankengeldfalle, etwa nach einem Klinikaufenthalt. Wer im Anschluss an einen Klinikaufenthalt arbeitsunfähig bleibt, muss aufpassen. Entsteht hier eine Lücke bei den Krankschreibungen, kann das schwerwiegende Folgen haben. So können der Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld I verfallen.
Ich fordere eine gesetzliche Änderung der Krankengeldregelungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Wettbewerb und Ökonomisierung des Gesundheitssystems dazu führen, dass Entscheidungsspielräume von Sozialleistungsträgern immer weniger zugunsten des Versicherten ausgelegt werden.”
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