Zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage "Klagen zu Rentenangelegenheiten bei sächsischen Sozialgerichten im Jahr 2014" (Drucksache 6/996) erklärt die Fragestellerin und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: Laut der Einschätzung der Staatsregierung sind Rentnerinnen und Rentner mit ihrer Lebenssituation zufrieden. Demnach dürfte es aber kaum Beschwerden oder gar Klagen zu Rentenfragen bei Sozialgerichten geben, oder ihre Zahl müsste zumindest rückläufig sein.
Die offizielle Statistik beweist aber das Gegenteil. Seit 2008 gab es allein bei sächsischen Sozialgerichten mehr als 43.000 Rentenklagen (vgl. dazu auch die Landtagsdrucksachen 5/5094, 5/8169, 5/11385 und 5/13790). Letztes Jahr wurden 4.354 Klagen zur Rentenversicherung bei sächsischen Sozialgerichten eingereicht.
Dabei sind Klagen bekanntlich nur die Spitze des Protest-Eisberges. Um überhaupt klagen zu können, bedarf es vorher des abgelehnten Widerspruches durch den Rentenversicherungsträger. Vielen Widersprüchen wird ganz oder teilweise abgeholfen, so dass sich Klagen erübrigen. Dennoch hat die Zahl der Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Klage ganz oder teilweise erfolgreich war, zugenommen. Waren im Jahr 2013 von 5.285 Klagen insgesamt 217 ganz oder teilweise erfolgreich, waren es im vergangenen Jahr immerhin 243.
Viele, vor allem ältere Menschen, scheuen den Gang zum Sozialgericht. Das liegt daran, dass sie zum einen ihre Rechte zu wenig kennen. Ein anderer Grund sind die langen Bearbeitungszeiten von mittlerweile im Durchschnitt 15,6 Monaten.
Abhilfe könnte durch mehr Richterinnen und Richter bei den Sozialgerichten geschaffen werden oder vielmehr noch durch mehr Transparenz für Betroffene im Rentenrecht. Das Netz der Rentenberatungsstellen muss erhalten bleiben, Auskünfte zu Rentenverläufen müssen rechtssicher sein. Auch längst überfällige politische Entscheidungen, insbesondere zur Besserstellung der Erwerbsminderungsrentner und zur Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West, würden nicht nur zu einer Entlastung der Sozialgerichte, sondern vor allem zur wirklichen Zufriedenheit der Betroffenen beitragen.
Kleine Anfrage “Klagen zu Rentenangelegenheiten bei sächsischen Sozialgerichten im Jahr 2014”
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=996&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202
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