Zur Entwicklung der Anzahl der gesetzlichen Betreuungsfälle im Freistaat Sachsen erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke Susanne Schaper: "Die Zahl der der bei den Amtsgerichten anhängigen Betreuungsverfahren ist in den letzten Jahren nur leicht rückläufig. Im Jahre 2011 waren es noch 75 509 Verfahren, 2012 waren es 74 460, 2013 noch 73 327 und nunmehr im Jahr 2014 sind es noch 71 833. Die Betreuungen werden in Sachsen durch Familienangehörige, ehrenamtlich Tätige und hauptberuflich tätige Betreuer durchgeführt.
Die hauptamtlichen Betreuer sind freiberuflich tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt. Die Kosten ihrer Arbeit werden durch die Landesjustizkasse erstattet. Natürlich nur insoweit die Betreuten selbst mittellos sind.
Die staatlichen Ausgaben für die gesetzliche Betreuung für die Menschen die nicht mehr in der Lage sind, ihre alltäglichen Dinge selbst zu regeln, nahmen zu. Sie stiegen von 48 Mio. Euro (2012) auf über 50 Mio. Euro (2014). Dennoch ist hier kritisch anzumerken, dass die Vergütung der Justiz, pauschal nach Stunden abrechnet, seit über 10 Jahren gleich geblieben ist. Es dürfte in Sachsen nur wenige Berufe geben, die so lange auf eine Gehaltssteigerung warten.
Deshalb besteht einmal hier dringender Handlungsbedarf. Weiterhin kritisiere ich, dass aufgrund der bürokratischen Förderbedingungen des Sozialministeriums, das Fördermittel an die 32 in Sachsen bestehenden Betreuungsvereine über den Kommunalen Sozialverband ausreicht, zurzeit weniger als 5 Vereine gefördert werden. Die Förderung ist für die sogenannte Querschnittsarbeit notwendig. Diese besteht in der Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Information der Angehörigen und in der Aufklärung über Vorsorgevollmachten.
Viele Kommunen sehen in der Unterstützung der in der gesetzlichen Betreuung Tätigen eine freiwillige Leistung. Dem ist aber nicht so. Die örtlichen Betreuungsbehörden haben einen gesetzlichen Auftrag, nämlich die Organisation der Hilfe für diejenigen, die sich nicht mehr selbst helfen können. Das Tätigkeitsfeld der Betreuer hat sich dramatisch verändert. Heute haben sie mehr Verantwortung und übernehmen deutlich mehr Aufgaben für ihre Klienten als vor 15 Jahren. Insbesondere vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die sie umsetzen, müssen die Rahmenbedingungen endlich an die Arbeitswirklichkeit angepasst werden. Berufsbetreuer sorgen dafür, dass Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Ihre Arbeit muss anerkannt und angemessen ausgestattet werden.”
Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Klaus Bartl, ergänzt: “Den langen Bearbeitungszeiten, verursacht durch personelle Unterbesetzung der Vormundschaftsgerichte, muss abgeholfen werden. Einen Antrag zur Aufstockung der Richter-Personalstellen haben wir deshalb in die laufenden Haushaltsberatungen eingebracht.”
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