Die Gleichstellungs- und Queerpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke Sarah Buddeberg kritisiert den Antrag der AfD-Fraktion "Streichung der Verpflichtung für Kommunen und Landkreise, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen": "Die Behauptung der AfD-Fraktion, die berufliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sei vollzogen, ist absurd. Die Notwendigkeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten steht außer Frage.
Gerade der deutlich niedrigere Frauenanteil in Führungspositionen der kommunalen Verwaltung, der Betriebe mit kommunaler Beteiligung oder kommunaler Krankenhäuser zeigt deutlich, dass Gleichstellungsarbeit unbedingt notwendig ist, um Frauen den Zugang zu Spitzenpositionen zu ermöglichen. Denn seit Jahren erlangen mehr junge Frauen als Männer einen Uniabschluss – und sind trotzdem deutlich unterrepräsentiert in den Spitzenjobs. An mangelnder Qualifikation kann das nicht liegen. Hier handelt es sich um Gläserne Decken, nach wie vor bestehenden Vorurteile und einseitig Förderung.
Die Änderungsanträge der AfD zum Landeshaushalt 2015/1016 zielten darauf ab, Gleichstellungspolitik in Sachsen komplett einzustellen. Das halten wir für makaber und realitätsfern. Nun kommt es schlimmer: Der heutige Antrag ist nichts anderes als die Aufforderung an die Staatsregierung zu Gesetzes- und Rechtsbruch. Die Umsetzung würde einen Eingriff in die durch die Verfassung garantierte Kommunale Selbstverwaltung bedeuten und §64 der Sächsischen Gemeindeordnung sowie §8 des Sächsischen Frauenfördergesetzes unmittelbar verletzen. Gleichzeitig ist die Forderung ihres Antrages ein blanker Verfassungsbruch, denn Artikel 8 der Verfassung des Freistaates Sachsen lautet: Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.
Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die bestehenden Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern – insbesondere in der nach wie vor ungleichen Bezahlung – abgebaut.”
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